Kategorie: Fachartikel

Der Bundestag bringt die Bargeldabschaffung voran: Digital und bargeldlos bezahlen wird zum Dogma 

Der Gesetzgeber fördert seit Jahren elektronische Bezahlverfahren und leistet der Finanzindustrie damit gute Dienste. Das einzige staatliche und für jeden Bürger kostenfreie Geld, unser Bargeld, muss dagegen den Kürzeren ziehen. Bargeldlos bezahlen steht im Bundestag oben auf der Agenda. Während Schritt für Schritt gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Bargeldverbot geschaffen werden, beteuern die Abgeordneten, dass niemand das Bargeld abschaffen wolle. Dass das eine mit dem anderen nichts zu tun haben soll, ist kaum nachzuvollziehen und wirft Fragen auf.

Entweder erfassen die Abgeordneten die dahinterliegenden Zusammenhänge und Mechaniken nicht, oder sie lassen eine Bargeldabschaffung bewusst gewähren bzw. leiten diesen sogar wissentlich und subtil ein. Denn wenn die Bargeldzahlungen stetig sinken und unter eine kritische Schwelle fällt, dann ist das Bargeld so teuer geworden, dass es nicht mehr bestehen kann. Das ist ein ganz normaler betriebswirtschaftlicher Vorgang, der Politikern bekannt sein müsste.

Eine Steuerermäßigung: aber nur, wenn Sie bargeldlos bezahlen

Zum 1. Januar 2003 bestimmte der Bundestag, dass u.a. eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen an eine bargeldlose Bezahlung der Rechnung geknüpft ist. Der Paragraf existiert auch heute noch und nach seinem Modell müssen jetzt auch Sonderausgaben für die Kinderbetreuung bargeldlos, also durch Überweisung, nachgewiesen werden.
Ist es für den Fiskus wirklich so bedeutend, ob Sie mit Bargeld oder bargeldlos bezahlen? Eine ordnungsgemäße Rechnung müsste völlig ausreichend sein, um Steuerausfälle zu vermeiden. Dafür sorgen Betriebsprüfungen und Kontrollmitteilungen zwischen den Ämtern. Die Buchung auf Ihrem Konto beweist ohnehin nicht, ob und wie viel Geld letztendlich geflossen ist, solange die Möglichkeit existiert, mit Bargeld zu bezahlen.

Hier der Paragraf im Wortlaut von 2003 (Hervorhebungen von mir):

§ 35a (5) Satz 3 EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen):
»Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für
die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat UND DIE ZAHLUNG AUF DAS KONTO DES ERBRINGERS DER LEISTUNG ERFOLGT IST.«

Quelle: Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 87 in 2002, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2002, Seite 4631.

Zusammengefasst handelt es sich hier nur um einen kleinen Schritt in Richtung Bargeldabschaffung. Aber viele kleine Schritte können bekanntlich Großes bewirken, also in diesem Fall Bargeld in die Ecke drängen oder sogar eine Bargeldabschaffung maßgeblich begünstigen. Denn nicht nur in Deutschland, sondern in vielen anderen Ländern werden mit den gleichen Argumenten die Bargeldzahlungen eingeschränkt. Besonders Griechenland ist davon stark betroffen. Dort gilt in vielen Bereichen das Motto: Mit Bargeld beglichene Rechnungen werden steuerlich nicht anerkannt! Eine subtile aber dafür besonders wirksame Weise, die Bürger von Bargeld zu entwöhnen und die Bargeldabschaffung zu begünstigen.

Der Rechtsausschuss sorgt sich vor einer Zurückdrängung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

In den Paragrafen 675c–676c BGB geht es um die von den Banken oder der Kreditkartenindustrie angebotenen Zahlungsdienste. Also z.B. um die bargeldlose Bezahlung mit EC- oder Kreditkarte. Wenn etwas gesetzlich nicht geregelt ist, dann herrscht wahrscheinlich die Vertragsfreiheit. So besteht in Deutschland seit jeher auch die Möglichkeit der Bank, dem Händler zu untersagen, von seinen Kunden eine Gebühr für die bargeldlose Zahlung mit Karte zu verlangen. Davon haben die Kreditinstitute immer regen Gebrauch gemacht, denn zusätzliche Kosten hätten die Kartenzahlung besonders in ihrer Anfangszeit unattraktiv werden lassen.

Fazit: Handel

Dem Handel wurde von den Kartenbezahlunternehmen wie Visa, Mastercard, American-Express etc. vertraglich verboten die Zahlungsgebühren für den Handel, die bis zu 5,8% des Zahlbetrages betrugen, dem Kunden weiter zu berechnen. Ein raffinierter Schachzug der Geldindustrie, ohne die sich die digitalen Zahlsysteme nicht in diesem Maße hätten etablieren können.

Die Lobby des bargeldlosen Bezahlens ist auf EU-Ebene wie im Bundestag aktiv

Im Jahr 2009 beschäftigte sich der Bundestag mit der europäischen Zahlungsdienstrichtlinie 2007/64/EG. Darin war bestimmt worden, dass »der Zahlungsdienstleister [die Bank] […] dem Zahlungsempfänger [dem Händler] nicht verwehren [darf], vom Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments ein Entgelt zu verlangen oder ihm eine Ermäßigung anzubieten.«
Dies widersprach der bisherigen deutschen Gesetzgebung. Allerdings ließ die Richtlinie eine Option offen:

»Die Mitgliedstaaten können jedoch das Recht [des Händlers] auf Erhebung von Entgelten untersagen oder begrenzen, um der Notwendigkeit Rechnung zu tragen, den Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente zu fördern.«

Siehe Artikel 52 der alten Zahlungsdienstrichtlinie von 2007 (2007/64/EG): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32007L0064&from=DE

Mit der Option, dem Händler die Erhebung einer Gebühr für Kartenzahlungen sogar gesetzlich zu verbieten, hatte die Lobby auf EU-Ebene schon gute Arbeit geleistet. In Deutschland konnte so alles beim Alten bleiben. Was die schleichende Bargeldabschaffung betrifft, war die damalige Stellungnahme des Rechtsausschusses des deutschen Bundestags sehr aufschlussreich:

»Der Ausschuss hält es dagegen nicht für erforderlich, […] die Erhebung von Zusatzentgelten gesetzlich zu untersagen. Mit der Ausübung der Option sollen der Wettbewerb und die Nutzung effizienter Zahlungsauthentifizierungsinstrumente gefördert werden. Im Falle der Freigabe von Zusatzentgelten bestünde nämlich die Gefahr, dass der bargeldlose Zahlungsverkehr zu Gunsten der – für den Zahlungsempfänger [das ist der Händler] ebenso mit Kosten verbundenen – Bargeldzahlung zurückgedrängt werden könnte. Gerade die Nutzung von Kreditkarten könnte für Verbraucher unattraktiv werden.«

Fazit: Gesetzgeber

Der Gesetzgeber (Ausschuss) ist der Auffassung, dass die Kartenbezahlunternehmen weiterhin das Recht haben den Händlern vertraglich zu verbieten, die Kartenbezahlgebühren an den Kunden weiterzureichen. Die digitalen Zahlungssysteme sollen damit gefördert werden. Der Ausschuss hat Bedenken, dass Bargeld das bargeldlose Zahlungssystem zurückdrängen könnte. Besonders die Nutzung von Kreditkarten könnte dadurch für Verbraucher unattraktiv werden.

Hier sehen wir deutlich, dass sich wichtige Gremien des Bundestags sowohl dem Handel als auch der Finanzindustrie verbundener fühlen als ihren Wählern. Dem Rechtsausschuss sollte die Frage wichtiger sein, welche Kosten dem Bürger auf lange Sicht entstehen, wenn er bargeldlose Bezahlinstrumente benutzt, als die Kosten, die vielleicht auf den Handel zukommen, wenn er Bargeld nachzählen, transportieren oder einzahlen muss. Wirklich etwas einsparen kann der Handel hier ohnehin nur, wenn er Bargeld komplett ablehnen würde. Und die Zeche für die Abschaffung des Bargelds zahlt letztendlich der Bürger, wenn er durch bargeldloses Bezahlen, insbesondere durch Kreditkartenzahlung,

Stellungnahme Rechtsausschuss in Drucksache 16/13669, Seite 124: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/136/1613669.pdf

Der Gesetzgeber fördert seit Jahren elektronische Bezahlverfahren und leistet der Finanzindustrie damit gute Dienste. Das einzige staatliche und für jeden Bürger kostenfreie Geld, Bargeld, muss dagegen den Kürzeren ziehen. Bargeldlos bezahlen steht im Bundestag oben auf der Agenda. Während Schritt für Schritt gesetzliche Rahmenbedingungen für ein Bargeldverbot geschaffen werden, beteuern die Abgeordneten, dass niemand das Bargeld abschaffen wolle. Dass das eine mit dem anderen nichts zu tun haben soll, ist kaum nachzuvollziehen und wirft Fragen auf.

Entweder erfassen die Abgeordneten die dahinterliegenden Zusammenhänge und Mechaniken nicht, oder sie lassen eine Bargeldabschaffung bewusst gewähren bzw. leiten diesen sogar wissentlich und subtil ein. Denn wenn die Bargeldzahlungen stetig sinken und unter eine kritische Schwelle fällt, dann ist das Bargeld so teuer geworden, dass es nicht mehr bestehen kann. Das ist ein ganz normaler betriebswirtschaftlicher Vorgang, der Politikern bekannt sein müsste.

SPD stößt Diskussion über Bargeldobergrenze an: Bargeldlos bezahlen soll ab 5000 Euro verpflichtend werden

Im Januar 2016 veröffentlichte das Handelsblatt ein Positionspapier der SPD, demnach eine Obergrenze für Barzahlungen von 5000 Euro und die Abschaffung des 500-Euro-Scheins zu beschließen sei.

Das Finanzministerium unter Wolfgang Schäuble griff die Idee der Verpflichtung zum bargeldlosen Bezahlen ab 5000 Euro auf und versuchte sie auf EU-Ebene für alle Mitgliedsstaaten durchzusetzen. Da der Widerstand groß genug und der Vorwand, eine Obergrenze bekämpfe Terrorismus und Geldwäsche, haltlos war, wurden die Pläne, bargeldlose Bezahlverfahren ab 5000 Euro verpflichtend zu machen, im Laufe des Jahres 2018 zurück in die Schublade gelegt.

Anders verhielt es sich bei der Abschaffung des Fünfhunderters: Im Mai 2016 beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank das Ende der größten Stückelung des Euros. Die Gründe der EZB unterschieden sich kaum von denen der Befürworter der Bargeldobergrenze.

Über das Positionspapier der SPD: https://www.merkur.de/wirtschaft/sozialdemokraten-wollen-500-euro-schein-abschaffen-zr-6067587.html
Stellungnahme einer Handelskammer: https://www.giessen-friedberg.ihk.de/geschaeftsbereiche/recht-und-steuern/recht/der-ehrbare-kaufmann/resolution-der-ihk-keine-obergrenze-von-bargeldtransaktionen-3589956

»Niemand will das Bargeld abschaffen«: Bargeld braucht keine Verankerung im Grundgesetz

Am 7. November 2019 fand im Bundestag eine Debatte über einen Gesetzesentwurf statt, mit dem Bargeld eine Verankerung im Grundgesetz bekommen hätte. Die meisten Abgeordneten bewerteten den Vorschlag so indiskutabel wie die Fraktion, die ihn vorlegte (die AfD). Nur die FDP zeigte sich bereit, inhaltlich über das Ansinnen zu diskutieren. Einige Gedanken hierzu:

Die Bundesregierung unterstützte eine Organisation, die das Bargeld abschaffen will

Der Abgeordnete Sepp Müller behauptete in der Lesung Folgendes:

»Wird die Bundesregierung internationale Initiativen zur Bargeldabschaffung unterstützen? Nein.«

Dabei erwähnte Müller nicht, was eine Kleine Anfrage bereits ein Jahr zuvor zu Tage befördert hatte:

»Die Bundesregierung hat die »Better Than Cash Alliance« in den Jahren 2016–2018 mit insgesamt 500.000 Euro (aus Mitteln des Einzelplans 23) unterstützt. Eine weiterführende Unterstützung ist derzeit nicht geplant.«

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/052/1905242.pdf

Die Better Than Cash Alliance ist eine der wichtigsten bekannten Lobbyvertretungen, deren Mitglieder das Bargeld abschaffen und bargeldlos bezahlen weltweit zum Durchbruch verhelfen wollen.

Wenn Abgeordnete beteuern, das Bargeld nicht abschaffen zu wollen

Herr Hauer hielt zu Beginn seiner Rede fest:

»Niemand will das Bargeld abschaffen.«

Es spielt wohl keine Rolle, ob heute im Bundestag niemand sitzt, der morgen die Abschaffung von Bargeld beantragen will. Morgen sitzt sowieso jemand anderes im Bundestag. Und bekanntlich denken Abgeordnete nicht in langen Zeiträumen. Sonst hätte ja jemand auffallen müssen, dass zwischen der Behauptung, niemand wolle das Bargeld abschaffen, und der Tatsache, dass der Bundestag aktiv die Stellung von digitalem Bankengeld verbessert und sich wenig um die Belange des Bargelds kümmert, eine Diskrepanz besteht.

Wenn man in größeren Zeiträumen denkt, sieht man, dass der Bundestag bei der schleichenden Bargeldabschaffung mitspielt. Herr Hauer hätte seine Kollegen besser gefragt, wie sie sich die Welt im Jahr 2320 vorstellen. Und wenn dort alle Menschen bargeldlos bezahlen, wäre auch der Beweis erbracht, dass ein Abgeordneter, ohne sich dessen bewusst zu sein, ein Bargeldverbot aktiv herbeiführt.

Nur klare Worte garantieren für den Erhalt des Bargelds

In meinem Buch »Das Bargeldkomplott« beschreibe ich, wie in der nächsten Wirtschaftskrise Bargeld in kürzester Zeit aus unserem Leben verschwinden könnte. Kurz nach seiner Veröffentlichung hat uns jetzt eine derartige Krise erreicht. Wie das in solchen Situationen so ist, schafft der Gesetzgeber plötzlich viele Fakten. Noch kurz zuvor hätte sich niemand vorstellen können, dass dies oder jenes einmal Realität (auf gesetzlicher Grundlage) werden könnte. Und oft handelt der Staat dann auch gänzlich entgegen seiner eigenen Verfassung. Hier findet Sie z.B. eine Zusammenstellung aktueller Verfassungsbrüche bei der Versammlungsfreiheit: https://movassat.de/versammlungsverbote-wegen-corona-wohl-verfassungswidrig

Da eine Bargeldabschaffung es sehr vereinfachen würde, mit drastischen Maßnahmen gegen eine große Wirtschafts- und Finanzkrise anzukämpfen, ist Bargeld in großer Gefahr. Es reicht nicht, wenn sich aus der Privatautonomie, dem Grundrecht auf Freiheit oder Eigentum vielleicht ein Schutz für Bargeld herleiten lässt. Bargeld gehört als Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel ins Grundgesetz!

Lesen Sie jetzt hier, was sich am 18. Juni 2020 bei dem Fachgespräch »Welt ohne Bargeld« im Bundestag zugetragen hat.

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Dieses düstere Bild verdichtet sich immer mehr bei Wissenschaftlern und auch in den Medien – das Bild einer unfreien, fremdbestimmten und ferngesteuerten Gesellschaft. Der Autor entlarvt in seinem Buch detailliert die Hintergründe der schleichenden, aber keineswegs zufälligen Abschaffung des Bargelds und skizziert deren verheerende Folgen.

Mehr als 100 Grafiken ermöglichen es auch Laien, die komplexen Zusammenhänge leicht zu verstehen. Dabei folgt Hansjörg Stützle seinem Anspruch, nicht nur aufzuklären, sondern auch Lösungen aufzuzeigen. So beleuchtet er die Bargeldabschaffung auch aus dem Blickwinkel der morphischen Felder. Dieser Perspektivenwechsel schafft Raum für Hoffnung und bietet jedem Einzelnen die Chance, ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Lösung zu sein.

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