Bargeldobergrenze – Gesetzesbrüche am laufenden Band – Ein weiterer Schritt zur Bargeldabschaffung
Länge des Videos: 4:18.
Hinter dem Begriff „Bargeldobergrenze“ verbirgt sich nichts Geringeres als ein Bargeldverbot ab einem gewissen Betrag. Denn bei einer Bargeldobergrenze von z.B. 1000 Euro dürfen wir Bürger Waren und Dienstleistungen ab diesem Betrag nicht mehr bar bezahlen. Dies ist damit ausdrücklich verboten. In Europa gibt es bereits 12 Länder, die eine Bargeldobergrenze eingeführt haben. Dies ist bereits ein großer Schritt zur Bargeldabschaffung.
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