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Bargeldobergrenze – Gesetzesbrüche am laufenden Band – Ein weiterer Schritt zur Bargeldabschaffung

Länge des Videos: 4:18.

Hinter dem Begriff „Bargeldobergrenze“ verbirgt sich nichts Geringeres als ein Bargeldverbot ab einem gewissen Betrag. Denn bei einer Bargeldobergrenze von z.B. 1000 Euro dürfen wir Bürger Waren und Dienstleistungen ab diesem Betrag nicht mehr bar bezahlen. Dies ist damit ausdrücklich verboten. In Europa gibt es bereits 12 Länder, die eine Bargeldobergrenze eingeführt haben. Dies ist bereits ein großer Schritt zur Bargeldabschaffung.

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Mehr als 100 Grafiken ermöglichen es auch Laien, die komplexen Zusammenhänge leicht zu verstehen. Dabei folgt Hansjörg Stützle seinem Anspruch, nicht nur aufzuklären, sondern auch Lösungen aufzuzeigen. So beleuchtet er die Bargeldabschaffung auch aus dem Blickwinkel der morphischen Felder. Dieser Perspektivenwechsel schafft Raum für Hoffnung und bietet jedem Einzelnen die Chance, ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Lösung zu sein.

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