Carl-Ludwig Thiele: Freiheit stirbt scheibchenweise.

Lizenz: Die Fotografie der 500-Euro-Scheine stammt von Peter Linke und ist gemeinfrei.

Bundesbankvorstand warnt: Freiheit stirbt scheibchenweise

Carl-Ludwig Thiele fand deutliche Worte gegen die Einführung einer Barzahlungsgrenze und die Abschaffung des 500-Euro-Scheins: »Freiheit stirbt scheibchenweise.« So zitierte ihn die FAZ am 9. Februar 2016. Seit Anfang 2019 wird der Fünfhunderter nicht mehr ausgegeben; am 7. Dezember 2022 einigten sich die EU-Staaten auf einer Bargeldhöchstgrenze in Höhe von 10.000 Euro. Thiele war acht Jahre Bundesbankdirektor. Er schied 2018 aus dem Amt. Was hat ihn bewegt, vor der Beschränkung des Bargelds zu warnen?

Beim Bargeld gehe es nicht um das Geld der Banken, es gehe um das Geld des Bürgers, sagte Thiele. »Jeder Bürger hat das Recht, mit seinem Geld so zu verfahren, wie er möchte. Wenn an dieser Stelle in das Freiheitsrecht des Bürgers eingegriffen wird, muss dies gut begründet sein.« Thiele sei nicht bekannt, »dass in Ländern mit einer Bargeldobergrenze, etwa in Italien oder Frankreich, die Kriminalität entsprechend geringer wäre als in Ländern ohne Obergrenze«.

Wir alle wüssten, wie schwer es sei, Vertrauen zu erreichen. Wir wüssten aber auch, dass es relativ schnell gehe, erworbenes Vertrauen wieder zu verlieren. Das beträfe das Vertrauen in die Währung wie das Vertrauen in die Politik. Thiele: »Der Bürger soll in die Politik vertrauen, der Staat soll allerdings auch seinen Bürgern vertrauen. Weil kriminelle Handlungen nicht nur mit Bargeld, sondern auch mit unbaren Zahlungsmitteln erfolgen können, sollte nicht jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Der Staat sollte dabei von der Rechtstreue seiner Bürger ausgehen.« Niemand würde ein Handyverbot fordern, weil Smartphones Verbrechern ihre Straftaten erleichtern, merkt der Bundesbankdirektor an.

Mit seiner Warnung stand Thiele nicht allein. Auch Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, und Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (2003–2013), gaben zu bedenken, dass die Barzahlungsgrenze erst der Anfang ist – der Einstieg in die immer weitreichendere Aushöhlung einer unserer Freiheiten. Der Blick in die Realität zeigt denn auch: Wenn man von der Ausnahme Italien absieht, haben von den 18 EU-Staaten mit Bargeldobergrenze mindestens sieben Länder die Freiheit, bar zu bezahlen, weiter und weiter eingeschränkt. Und kein Land hat jemals eine Bargeldobergrenze wieder aufgegeben.

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