Vorstellung der Bargeld-Petition im EU-Parlament: Wir bitten um Termin
Der Währungsausschuss des EU-Parlaments arbeitet an einer Bargeld-Verordnung. Im Mai werden die Abgeordneten darüber abstimmen. Unsere Petition für den klaren gesetzlichen Schutz des Bargelds haben bereits 320.000 Menschen unterzeichnet. Wir wollen die Initiative nun dem Währungsausschuss präsentieren und die Unterschriften überreichen. Dafür haben wir uns mit nachfolgendem Schreiben an das Sekretariat des Ausschusses sowie an die Vorsitzende, die französische EU-Abgeordnete Aurore Lalucq, gewandt. Von Hansjörg Stützle, 24.02.2026.
Hinweis
Sie lesen die deutsche Übersetzung des Briefes an Aurore Lalucq. Das Original können Sie hier herunterladen.
Brief an den Währungsausschuss
Sehr geehrte Frau Lalucq,
als Initiator und im Auftrag von 320.000 Unterzeichnern der Bargeld-Petition (www.bargelderhalt.eu) wende ich mich an Sie als Vorsitzende des ECON-Ausschusses. Die Petition richtet sich an das EU-Parlament und wir möchten Sie dem Währungsausschuss überreichen.
Um die Zukunft des Bargelds machen wir uns Sorgen. Das Geldautomaten- und Bankfilialnetz erodiert. An vielen Orten werden Banknoten und Münzen inzwischen abgelehnt. Bargeld als Zahlungssystem läuft den Interessen der Finanzbranche zuwider. Die Geldinstitute fördern ihre digitalen Bezahllösungen mit einem fast unbegrenzten Werbebudget.
Wir sorgen uns auch deshalb, weil die EU-Kommission mit dem Digital-Euro-Paket ein fatales Signal ausgesendet hat. Denn der gesetzliche Schutz des Bargelds würde entscheidend schwächer ausfallen als im Falle des digitalen Euros. Bargeld braucht jedoch ein mindestens ebenso stabiles Fundament wie der digitale Euro, um im Wettbewerb mit den elektronischen Zahlungsmitteln zu bestehen. Die Kommission hat den Eindruck verstärkt, dass ihr weit mehr am digitalen Zahlungsverkehr liegt als am Bargeld. Die wichtigsten Unterschiede zwischen Bargeld- und Digital-Euro-Verordnung sind:
- Die Ablehnung des gesetzlichen Zahlungsmittels mit Schild an der Ladentür wäre nur im Falle des Digital-Euros klar verboten.
- Die von der EZB befürwortete Akzeptanz durch Ämter und staatliche Betriebe wäre im Falle des Bargelds in der Praxis nicht gewährleistet, weil die Verordnung dem Staat nicht verbietet, in diesem Bereich eine Ausnahme zu machen.
- Banken müssten Privatkunden die Nutzung des digitalen Euros kostenfrei anbieten. Für die Auszahlung von Bargeld dürften aber weiterhin Gebühren einbehalten werden.
- Die Entgelte für Digital-Euro-Zahlungen, die Banken von Händlern erheben dürften, wären durch die Verordnung begrenzt. Dies gilt nicht im Falle des Bargelds, obwohl Händler seit Jahren mit hohen Münzgeldgebühren konfrontiert sind. Hintergrund ist die seit 2015 EU-weit bestehende Verpflichtung der Banken, nach der selbst die kleinen 1-Cent-Münzen aufwendig auf Echtheit geprüft werden müssen, nachdem sie ein Händler auf sein Konto eingezahlt hat.
- Banken müssten ihren Kunden den digitalen Euro anbieten. Jedoch wäre keine Pflicht definiert, sich am Betrieb der Bargeld-Infrastruktur zu beteiligen. Der Digital-Euro wäre von jedem Ort aus zugänglich. Was das Zugangsnetz für Bargeld betrifft, fehlt es in der Verordnung an einer klaren Definition.
Wir begrüßen die Intention des überwiegenden Teils der Änderungsanträge zur Bargeld-Verordnung aus dem ECON-Ausschuss. Wir erkennen an, dass der EU-Ministerrat den Einzelhandel auf die Akzeptanz von Bargeld verpflichten will. Die Ablehnung durch den öffentlichen Nah- und Fernverkehr beispielsweise aber ist im Entwurf des Rats bereits fest als Ausnahme verankert. Das ermöglicht Diskriminierung und Grundrechtsverletzungen Tür und Tor.
Die Besorgnis in der Bevölkerung ist sehr groß und ich bitte Sie, mir als Initiator der Bargeld-Petition die Gelegenheit zu geben, dem ECON-Ausschuss die Petition vorzustellen und die 320.000 Unterschriften zu übergeben.
Für einen Terminvorschlag bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen aus Süddeutschland
Hansjörg Stützle
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