Entscheidungsschlacht ums Bargeld im EU-Parlament

Für sein Überleben braucht das Bargeld staatlichen Schutz. Die verpflichtende Akzeptanz muss ins Gesetz. Das Geldautomaten- und Bankfilialnetz sollte in Schuss gebracht werden. Dazu haben die EU-Parlamentarier jetzt die Gelegenheit. Wir versenden deshalb mehrere Hundert Briefe nach Brüssel. Von Hakon von Holst, 14.06.2025.

Nach dem Willen der EU-Kommission bekäme das Bargeld einen zahnlosen Tiger zu seinem Schutz an die Seite. 2023 kam aus Brüssel ein Verordnungsvorschlag, der erklärtermaßen die Akzeptanz und Verfügbarkeit dieses einzigen etablierten freien Zahlungsmittels absichern sollte. Der Gesetzesvorschlag besitzt Hintertüren und ist an wichtigen Stellen nach Belieben interpretierbar. Die Banken könnten weiterhin Geldautomaten abbauen und Geschäfte würden unverändert dazu übergehen, Bargeld abzulehnen.

Doch das EU-Parlament und der Rat der europäischen Finanzminister haben in den kommenden Monaten die Chance, die Verordnung nachzuschärfen. Den Finanzministerien der EU-Länder schrieben wir bereits im Mai 2025 – ziemlich überstürzt, weil uns die Nachricht erreichte, dass sich der Ministerrat in den nächsten Wochen auf eine gemeinsame Position einigen werde. Nach aktuellem Stand gibt es weiterhin keine Einigung. Das Parlament dagegen wird die Beratungen erst nach der Sommerpause wieder aufnehmen, also ab September.

Mehrere Hundert Abgeordnete erhalten nun einen offenen Brief, in dem wir in frischer Klarheit die Mängel der Verordnung aufzeigen und im Namen von fast 200.000 Unterstützern der Petition für den europaweiten Schutz des Bargelds appellieren, Banknoten und Münzen als Zahlungsmittel wirkungsvoll abzusichern. Sie können das Schreiben hier lesen oder sich den Originalbrief in Deutsch und Englisch herunterladen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Initiator einer Petition zum Erhalt des Bargelds als Zahlungsmittel. Unser Anliegen ist die Verbesserung der geplanten EU-Bargeld-Verordnung. Der frühere Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Franz-Christoph Zeitler, und eine sechsstellige Zahl weiterer Menschen haben die Petition auf www.Bargelderhalt.eu unterzeichnet – und es werden täglich mehr. In den letzten Monaten trat ich mehrmals in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendungen auf (1).

Sicher liegt Ihnen ebenfalls daran, dass der digitale Euro und das Bargeld den gleichen Schutz erfahren. Nach dem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission wäre die Akzeptanz und Verfügbarkeit des digitalen Euros klarer geregelt und besser abgesichert als im Falle des Bargelds. Wie kann es sein, dass das neue und nicht bewährte ergänzende gesetzliche Zahlungsmittel Digital-Euro dem bewährten und EU-verfassungsgemäßen gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld übergeordnet wird? Sollte das EU-Parlament seine Chance verpassen, die Bargeld-Verordnung zu verbessern und für Banknoten und Münzen eine sichere Zukunft zu schaffen, würde das in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, der digitale Euro sei angetreten, das Bargeld auf kurz oder lang zu ersetzen. Die Folge wäre eine große Skepsis gegenüber dem digitalen Euro.

Unsere Demokratien stehen unter starkem Druck. Demokratie braucht Transparenz, Ehrlichkeit und Offenheit. Wenn der Staat dem Bargeld eine Basis vorenthält, auf der es sicher überleben kann, während Politiker und Institutionen betonen, dass das Bargeld nicht in Gefahr ist und für alle Zeiten fortbesteht, wird das Vertrauen in unseren Staat weiter sinken – mit allen daraus erwachsenden Folgen.

Nachfolgend sind alle fachlichen Grundlagen und Zusammenhänge aufgeführt, warum das Bargeld mit dem von der EU-Kommission ausgestalteten Verordnungsvorschlag keine Zukunftsaussicht haben wird. Ich denke, Sie werden das nachvollziehen können und ernstnehmen.

Experten der EU-Kommission schrieben, »a cash-like CBDC« can cause the »decline of cash due to network effects« (2). Auf Anfrage erläuterte die Pressestelle in Brüssel, dass ein digitaler Euro theoretisch die Akzeptanz von Bargeld senkt und somit weniger Menschen bar zahlen oder umgekehrt eine sinkende Verwendung in geringerer Akzeptanz endet.

Der digitale Euro ist also grundsätzlich ein weiterer Konkurrent für das Bargeld, einem Zahlungsmittel, das schon heute unter Druck steht. Die Finanzwirtschaft bewirbt ihre digitalen Zahlungsangebote mit einem milliardenschweren Marketingbudget. Bargeld besitzt diese Unterstützung nicht. Brisant ist das deshalb, weil die rückläufige Nutzung von Bargeld die Infrastruktur aus Akzeptanzstellen, Geldautomaten und Bankfilialen gefährdet, bis ein Kipppunkt eintritt. In den Niederlanden lehnen bereits 21 Prozent der Apotheken Banknoten und Münzen ab (3). Es dürfte jedem klar sein, dass die Bargeld-Infrastruktur aufgrund von Kosten-Nutzen-Erwägungen schleichend zerfällt, wenn immer weniger Menschen bar bezahlen. Damit die Wahlfreiheit, mit Bargeld zu bezahlen, erhalten bleibt, bedarf es dem konsequenten gesetzlichen Schutz der Barzahlung:

  1. Die Bargeld-Verordnung nach dem Entwurf der EU-Kommission betont das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Der EU-Spitzendiplomat Martin Selmayr erläuterte der österreichischen Tageszeitung Standard, was das bedeutet: Verhältnismäßig hieße zum Beispiel, dass ein kleines Kiosk im Gegensatz zu einem Supermarkt weiterhin Bargeld mit einem Schild an der Tür ablehnen dürfte (4). Das ist aber nur die Interpretation eines EU-Beamten. In der Verordnung selbst wird »Verhältnismäßigkeit« nicht definiert. Im schlechtesten Fall kann das bedeuten, dass der nationale Gesetzgeber keine Gegenmaßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass die Rolle von Bargeld als Zahlungsmittel untergraben wird. Es wäre schließlich leicht, das Verschwinden von Geldautomaten auf die rückläufige Bargeldnutzung zurückzuführen und deshalb ein ausgedünntes Netz von Bargeldzugangsstellen für verhältnismäßig zu erklären.
  2. Artikel 10 Digital-Euro-Verordnung stellt klar, dass der zur Annahme verpflichtete Händler den digitalen Euro nicht generell ablehnen darf (etwa in den AGB oder mit einem Schild an der Ladentür), sondern höchstens in dem Fall, in dem die Zahlungsbedingungen mit dem Kunden individuell ausgehandelt werden. Diese Klarstellung fehlt in der Bargeld-Verordnung und führt zu Rechtsunsicherheit. Handelsketten, die generell kein Bargeld akzeptieren wollen, werden sich auf den Ausnahmetatbestand in Artikel 5 Bargeld-Verordnung berufen, wonach keine Annahmepflicht gilt, wenn sich Kunde und Händler auf ein anderes Zahlungsmittel geeinigt haben. Der Jurist und Ex-Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Prof. Franz-Christoph Zeitler, warnte im Februar 2025, dass Händler somit weiter die Möglichkeit besitzen, Bargeld generell abzulehnen (5). Bargeld drohe zu einem Zahlungsmittel zweiter Klasse zu werden.
    Einige Leute führen die Vertragsfreiheit als Argument für diese Ungleichbehandlung des Bargelds an. Das weckt den Anschein, Kunde und Händler stünden sich auf Augenhöhe. Das ist nicht der Fall. Vertragsfreiheit gehört in den Bereich Business-to-Business (B2B). Im Verhältnis Business-to-Consumer (B2C) ist Verbraucherschutz gefragt. Die Regel nach Artikel 10 Digital-Euro-Verordnung sollte deshalb auch in die Bargeld-Verordnung einfließen. Ansonsten droht eine Entwicklung, wie wir sie bereits in Schweden erlebt haben. Und die Akzeptanz der gemeinsamen Währung, verkörpert durch Euro-Bargeld, wird in den Euro-Ländern sehr ungleich ausfallen.
  3. In den Erwägungsgründen der Bargeld-Verordnung schreibt die EU-Kommission, Zitat:
    »Kommt ein Mitgliedstaat zu dem Schluss, dass einseitige Ex-ante-Ausschlüsse von Barzahlungen die obligatorische Annahme von Zahlungen in Euro-Banknoten und -Münzen in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon untergraben, so sollte er wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um Abhilfe zu schaffen, etwa durch ein Verbot oder Beschränkungen einseitiger Ex-ante-Ausschlüsse von Barzahlungen in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder Teilen davon, beispielsweise in ländlichen Gebieten oder in bestimmten Sektoren, die als wesentlich erachtet werden, etwa Postämter, Supermärkte, Apotheken oder Gesundheitseinrichtungen.«Dieser Passus animiert die nationalen Gesetzgeber geradezu dazu, den Ausschluss der Barzahlung mit einem Schild an der Ladentür lediglich im systemrelevanten Sektor (Supermärkte, Apotheken) zu verbieten – und auch erst dann, wenn gravierende Probleme bestehen. Das Ziel muss aber sein, dass alle Läden Bargeld akzeptieren.
  4. Es fehlt an einer Klarstellung in Artikel 12 Bargeld-Verordnung, dass die Euro-Länder nach Inkrafttreten der Verordnung Sanktionen nicht nur bei bestimmten Verstößen gegen die Verordnung, sondern explizit auch gegen die einseitige Ablehnung von Bargeld mit einem Schild an der Ladentür einführen müssen, und zwar unverzüglich. Ohne eine Strafe bliebe eine solche Vorschrift wirkungslos.
  5. Es steht außer Frage, dass Behörden mit Bürgerkontakt in Zukunft den digitalen Euro zur Begleichung von Verwaltungsgebühren akzeptieren werden. Beim Bargeld muss jedoch nachgebessert werden: Die Europäische Zentralbank forderte bereits am 13. Oktober 2023, klarzustellen, dass die Bargeld-Verordnung nicht nur Unternehmen, sondern im Grundsatz gleichermaßen staatliche Stellen bindet (6). Dies sollte betont werden, um zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten in zu vielen Bereichen den Gebrauch von Bargeld zur Begleichung hoheitlicher Geldschulden ausschließen, zum Beispiel beim Pass-Antrag oder bei der Kfz-Zulassung.
  6. Der digitale Euro wäre für alle Menschen mit Bank- und Internetzugang sofort verfügbar. Von jedem Ort aus kann via Smartphone Bankguthaben in elektronische Euros umgewandelt werden. Die Banken müssen ihren Kunden zwingend Zugang zum digitalen Euro gewähren. Die Banken trifft jedoch keinerlei Vorschrift, einen Zugang zu Bargeld über Geldautomaten anzubieten. Die Wege zum nächsten Geldautomat werden immer länger. Das ist ein Anreiz, auf den digitalen Euro umzusteigen und kein Bargeld zu verwenden. Die Bargeld-Verordnung fordert lediglich »hinreichenden Zugang« zu Bargeld ohne jede feste Definition. Setzen Sie sich für eine klare Vorgabe ein, denn die Banken haben eine Verantwortung dafür, dass sich jeder Mensch das Geld zurückholen kann, das er der Bank geliehen hat. 90 Prozent der Bevölkerung sollten innerhalb von zwei Kilometern an Bargeld gelangen, in Städten innerhalb von einem Kilometer.
  7. Die Gesetzesartikel der Bargeld-Verordnung erwähnen weder Geldautomaten noch Bankfilialen. Der geforderte Zugang zu Bargeld könnte demnach auch durch ein Cash-back-Angebot an der Ladenkasse erfüllt werden. Es ist daher absehbar, dass in vielen Kommunen der letzte Geldautomat und die letzte Bankfiliale verschwinden. Die Verordnung sollte explizit eine »Bankinfrastruktur« fordern, denn der Einzelhandel muss seine Einnahmen problemlos auf ein Bankkonto einzahlen können. Andernfalls wird Bargeld dem Einzelhandel als zweites Zahlungssystem schnell zu teuer, wenn weniger Menschen bar bezahlen, und ein Bargeld-Annahmezwang könnte dann als unverhältnismäßig angesehen werden.
    Im Übrigen ist die einmal abgebaute Bankinfrastruktur schwer wiederherzustellen, während Cash-back-Angebote an der Ladenkasse automatisch enden, sobald der Handel zu wenig Bargeld vereinnahmt (7).
  8. Gemäß den Artikeln 7 und 8 Bargeld-Verordnung bestimmt die EU-Kommission die Indikatoren, auf deren Basis die Mitgliedsländer die Akzeptanz und Verfügbarkeit von Bargeld überwachen. Dabei wurde nirgends definiert, dass zur Verifizierung hinreichender Verfügbarkeit Kriterium sein muss, dass die Abhebung vom Bargeld am einzigen Automaten in Wohnortnähe kostenfrei ist, egal bei welcher Bank ein Bürger Kunde ist. Automaten, die Bargeld gegen Entgelt ausgeben, sollten nicht in die Bewertung einfließen.
  9. Die Überwachung der Akzeptanz (Artikel 7) sollte sicherstellen, dass Bargeld überall angenommen wird. Wenn Verstöße festgestellt werden, sollten Händler unverzüglich eine Aufforderung erhalten, die Akzeptanz sicherzustellen. Nach einem Monat muss eine Kontrolle erfolgen und die fortgesetzte Nichtakzeptanz sollte dann eine Strafe nach sich ziehen. So wird das in Frankreich gehandhabt.
  10. Die Indikatoren für die Akzeptanzüberwachung nach Artikel 7 sollten sicherstellen, dass nicht nur die Akzeptanz im Lebensmittelhandel oder bei Apotheken, sondern genauso bei Behörden, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in der Gastronomie- und Unterhaltungsbranche, im Hotelgewerbe, bei Tankstellen und auf öffentlichen Parkplätzen im Auge behalten wird. Menschen dürfen nicht von der öffentlichen Teilhabe ausgeschlossen werden.
  11. Discounterketten bieten Kunden Rabatte an, wenn diese eine digitale Kundenkarte auf dem Handy nutzen. Solche Kundenkarten können mit einem Bankkonto verknüpft und so direkt als Zahlungsmittel dienen. Der Kunde wird animiert, mit seinen Daten zu bezahlen und der Bequemlichkeit halber auf Bargeld zu verzichten. Preisnachlässe zu Lasten der gesetzlichen Zahlungsmittel gehören vorsorglich verboten.
  12. Der Ministerrat diskutiert das Kompensationsmodell für den digitalen Euro. Die Banken müssen dem Bürger über ihre eigene Infrastruktur Zugang zum digitalen Euro anbieten und seine Nutzung ermöglichen. Ihren Aufwand wollen sie kompensiert wissen. Je nachdem, wie gut die Banken für das Digital-Euro-Angebot subventioniert oder bezahlt werden, kann daraus sogar ein Geschäftsmodell entstehen. Am Bargeld dagegen haben die Banken weiterhin kein Interesse. Dieser Widerspruch beschleunigt das Schwinden von Bankfilialen und Geldautomaten, zumal die Geldinstitute nicht verpflichtet sind, eine solche Infrastruktur zu betreiben.
  13. Die EU-Kommission behält sich in der Bargeld-Verordnung das Recht vor, weitere Ausnahmen vom Grundsatz der Bargeld-Annahmepflicht vorzusehen. Das sollte nur über das ordentliche Gesetzgebungsverfahren unter Einbezug der Öffentlichkeit möglich sein.

Der offizielle Auftrag ist: »Der digitale Euro soll das Bargeld ergänzen.« Das einzige EU-verfassungsgemäße Zahlungsmittel Bargeld sollte daher mindestens den gleichen Schutz erfahren wie der digitale Euro.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie werden Sie sich für den Schutz des Bargelds und unserer Verbraucherrechte einsetzen, damit auch morgen jeder Mensch über ein physisches Zahlungsmittel verfügt, das kostenfrei ist, die Privatsphäre schützt, eine gute Ausgabenkontrolle ermöglicht und Kindern einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld vermittelt?

Mit besten Wünschen
Hansjörg Stützle

Quellenangaben

Der Brief enthält folgende Referenzen:

  1. Siehe unter www.Bargeldverbot.info/pressebereich
  2. EU-Kommission, »Quarterly Report on the Euro Area«, Ausgabe 20, Nr. 3 (2021), S. 40, https://economy-finance.ec.europa.eu/publications/quarterly-report-euro-area-qrea-vol-20-no-3-2021_en
  3. Niederländische Nationalbank, 12. Mai 2025, »Iets minder winkels accepteren cash«, www.dnb.nl/algemeen-nieuws/nieuws-2025/iets-minder-winkels-accepteren-cash/
  4. Standard, 16. August 2023, »Was die EU-Kommission plant, um Bargeld abzusichern«, https://www.derstandard.de/story/3000000182964/was-die-eu-kommission-plant-um-bargeld-abzusichern
  5. Börsen-Zeitung, 24. Februar 2025, »Das Bargeld absichern – jetzt!«, www.boersen-zeitung.de/konjunktur-politik/das-bargeld-absichern-jetzt
  6. Opinion of the European Central Bank of 13 October 2023 on a proposal for a regulation on the legal tender of euro banknotes and coins, CON/2023/31, https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/legal/ecb.leg_con_2023_31.en.pdf
  7. In Großbritannien verabschiedet sich der Einzelhandel bereits wieder vom Cash-back-System. Darauf weist Claudio Zeitz-Brandmeyer hin, Mitarbeiter beim Bundesverband der Verbraucherzentralen, in einem Interview mit VDI/VDE für die Studie »Bargeld der Zukunft« im Auftrag der Deutschen Bundesbank, Januar 2024, S. 71, https://www.bundesbank.de/resource/blob/921808/d224ba04a2a2d8bc9d8a31a4c9ef14e7/mL/bargeld-der-zukunft-data.pdf

Sollte eine Verlinkung nicht mehr funktionstüchtig sein, können Sie den Link im Wayback-Internetarchiv nachschlagen.

Jetzt teilen und damit helfen

Gratis-Webinar:
So kommt das Geld zu Dir – Die 3 mächtigen Geldgesetze nutzen!

17.9.2025
11:00 Uhr – 12:30 Uhr

Gratis-Webinar:
Krisen verstehen –
Geld retten!

22.10.2025
11:00 Uhr – 12:30 Uhr

Gratis-Bargeld-Challenge

Starte dein Bargeld-Experiment:

7 Tage bar bezahlen.
Bargeld erhalten!

Die 5 Geldgesetze für Fülle und finanzielle Freiheit

Das aktuelle Buch zum Thema


 

Bargeld ist tot! … unsere Freiheit stirbt mit.

Dieses düstere Bild verdichtet sich immer mehr bei Wissenschaftlern und auch in den Medien – das Bild einer unfreien, fremdbestimmten und ferngesteuerten Gesellschaft. Der Autor entlarvt in seinem Buch detailliert die Hintergründe der schleichenden, aber keineswegs zufälligen Abschaffung des Bargelds und skizziert deren verheerende Folgen.

Mehr als 100 Grafiken ermöglichen es auch Laien, die komplexen Zusammenhänge leicht zu verstehen. Dabei folgt Hansjörg Stützle seinem Anspruch, nicht nur aufzuklären, sondern auch Lösungen aufzuzeigen. So beleuchtet er die Bargeldabschaffung auch aus dem Blickwinkel der morphischen Felder. Dieser Perspektivenwechsel schafft Raum für Hoffnung und bietet jedem Einzelnen die Chance, ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Lösung zu sein.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Mit Klick auf »Kommentar abschicken« möchte ich nachfolgenden Kommentar veröffentlichen und bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Ich kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hinweis: Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.