Schon in 18 Ländern gibt es Bargeldverbote

Der Titel hört sich vielleicht reißerisch an. Aber wenn man genau hinschaut, ist es leider tatsächlich so. Alleine in Europa gibt es bereits in 18 Ländern ein Bargeldverbot. Das Traurige dabei ist, dass es kaum ein Bürger realisiert. Denn statt von einem Verbot für die Verwendung von Bargeld spricht man lieber von einer Bargeldobergrenze. Von Hansjörg Stützle.

Was ist eine Bargeldobergrenze?

Wenn Länder wie z.B. Frankreich, Spanien und Italien eine Bargeldobergrenze von 1.000 Euro einführen, dann ist es dort allen Bürgern gesetzlich untersagt, Waren, Dienstleistungen und Güter über diesem Betrag mit Bargeld zu bezahlen. Es entspricht somit einem BARGELDVERBOT ab dieser Grenze.

Das Land mit der geringsten Bargeldobergrenze in Europa ist aktuell Griechenland mit 500 Euro. Es ist also in Griechenland gesetzlich verboten, z.B. die Rechnung des Urlaubshotels ab 501 Euro bar zu entrichten. Das Finanzamt, die CIA, dein Bankberater und wer immer Dateneinsicht auf dein Konto hat, kann damit exakt nachverfolgen, zu welcher Zeit und an welchem Ort du wo auch immer in der Welt warst und wofür du dort dein Geld ausgegeben hast.

Die Bargeldobergrenze soll auf unter 500 Euro sinken

Und das ist nur die Spitze des Eisberges. Denn Griechenland hat bereits die EZB (Europäische Zentralbank) über das Ansinnen unterrichtet, die Bargeldobergrenze auf 300 Euro zu reduzieren. Dieses Anliegen wurde von der EZB zurückgewiesen. Es war juristisch nicht zu rechtfertigen – unter anderem deshalb, weil der 500-Euro-Schein immer noch gesetzliches Zahlungsmittel ist. Und solange dies der Fall ist, ist eine Senkung der Bargeldobergrenze unterhalb von 500 Euro kaum zu rechtfertigen.

Was wird aus dem 500-Euro-Schein?

Die Vorbereitungen laufen, den 500-Euro-Schein komplett aus dem Verkehr zu ziehen und ihm den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels zu entziehen. So gibt die EZB seit Ende 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr heraus. Es werden also keine 500-Euro-Scheine mehr gedruckt. Die im Umlauf befindlichen Scheine darf man aktuell noch als Zahlungsmittel nutzen, weil sie noch den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels haben. Aber die 500-Euro-Scheine, die bei einer Bank einbezahlt werden, werden nicht mehr herausgegeben oder ersetzt, sondern vernichtet und für alle Zeiten aus dem Verkehr gezogen.

Es ist der vorbereitende Schritt, dem 500-Euro-Schein den Status des gesetzlichen Zahlungsmittels zu entziehen. Und wenn das geschehen sollte, ist der Weg frei, die Bargeldobergrenzen auf 200 Euro zu senken.

Hakon von Holst, der mich bei der Aufklärungsplattform www.Bargeldverbot.info sehr unterstützt, hat eine ausgezeichnete Recherche zu den Entwicklungen der Bargeldobergrenzen durchgeführt. Die Ausarbeitung kannst du hier lesen:

Wenn man diesen Artikel liest, merkt man leicht, welch gewaltiger Druck hinter der Bargeldabschaffung steht. Denn um eine Bargeldobergrenze einzuführen, müssen Gesetze geschaffen und durchgesetzt werden. Es müssen also Politiker und Beamte hier in Aktion treten.

Nachfolgend eine Grafik, wie die Entwicklungen zu den Bargeldobergrenzen über die letzten Jahre waren. Man sieht leicht, wie viel Bewegung darin ist. Und wenn mal eine Bargeldobergrenze in einem Land eingeführt wurde, dann wurde diese Grenze in den darauffolgenden Jahren meist abgesenkt.

Eine Bargeldobergrenze von 1.000 Euro oder sogar 500 Euro ist schon eine beträchtliche Einschränkung des Bargeldes. Präzise ausgedrückt, ist solch eine Grenze im Endeffekt ein Bargeldverbot. Denn ab diesem Betrag ist es gesetzlich verboten, Waren, Güter und Dienstleistungen bar zu bezahlen. Wir werden gezwungen diese digital, per Überweisung, per EC- oder Kreditkarte oder Handy zu bezahlen.

Die Bargeldabschaffung schreitet schleichend, aber stetig voran. Bitte lies den Beitrag »18 EU-Länder schränken die Verwendung von Bargeld ein« und helfe mit, die Menschen hierzu aufzuklären. Gib diesen Artikel an Menschen in deinem Umfeld weiter. Vielen Dank für deine Mithilfe!

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Mehr als 100 Grafiken ermöglichen es auch Laien, die komplexen Zusammenhänge leicht zu verstehen. Dabei folgt Hansjörg Stützle seinem Anspruch, nicht nur aufzuklären, sondern auch Lösungen aufzuzeigen. So beleuchtet er die Bargeldabschaffung auch aus dem Blickwinkel der morphischen Felder. Dieser Perspektivenwechsel schafft Raum für Hoffnung und bietet jedem Einzelnen die Chance, ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Lösung zu sein.

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