Schafft es das Bargeld in die Verfassung Österreichs?

Das österreichische Parlament hat die Notwendigkeit erkannt, etwas für den Fortbestand des Bargelds zu tun. Seit sechs Jahren diskutiert der Nationalrat. Doch die Parteien werden sich nicht einig. Wir versuchen die Gründe für das Scheitern zu beleuchten.

Alles begann im Jahr 2016

Im Winterhalbjahr 2015/2016 wurde die Bargeldabschaffung zu einem Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Der deutsche Finanzminister schlug vor, eine Bargeldobergrenze von 5000 Euro europaweit einzuführen. Der EZB-Rat beschloss, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Die Stimmen bekannter Ökonomen, die ein Bargeldverbot befürworteten, drangen stärker nach außen. Der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, dagegen warnte sinngemäß, dass der Barzahlungsverkehr nach Etablierung einer Obergrenze Stück für Stück weiter und weiter eingeschränkt werden würde. Der Vorsitzende des Verbraucherzentrale-Bundesverbands kommentierte:

»Der Einstieg in den Ausstieg vom Bargeld öffnet das Tor für eine absolute Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher.« Klaus Müller, HAZ

In genau dieser Zeit reichte in Österreich eine der großen Fraktionen einen Antrag ein, der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen mit folgendem Inhalt:

»Zum Schutz der Freiheit des Einzelnen wird die Verwendung von in Österreich gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln (Banknoten und Scheidemünzen) keinerlei Einschränkungen unterworfen.«

Der Antrag wurde am 24.02.2016 von der FPÖ-Fraktion eingereicht. Das Anliegen wurde im Parlament diskutiert und schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt. Eine Einigung kam nicht zustande.

Neuer Anlauf in 2019

Im Sommer 2019 kam von derselben Partei ein neuerlicher Antrag. Inhaltlich sagte er dasselbe aus wie der vorhergehende:

»Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen.«

Der Antrag wurde am 12. Juni 2019 eingereicht, also just einige Tage nach dem Platzen der türkis-blauen Regierungskoalition von ÖVP und FPÖ. Es wäre interessant zu erfahren, weshalb sich die FPÖ dem Thema Bargeld nicht in ihrer Regierungszeit zwischen 2017 und 2019 angenommen hat.

Wie man die Bargeldabschaffung nicht abwendet

Der FPÖ-Antrag erscheint nicht geeignet, die schleichende Bargeldabschaffung abzuwenden. Spontan nenne ich einmal vier Kritikpunkte:

  • Die Wortwahl suggeriert, dass Bargeld zu jedem Zweck verwendet werden kann, selbst wenn er verboten ist. Beispiel: Eine Person schnappt sich ein paar Münzen und schleudert sie jemand ins Gesicht.
  • Um den Erhalt des Bargelds in die Verfassung zu bringen, ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das bedeutet, dass Stimmen von Politikern mehrerer Parteien gebraucht werden. Nicht alle dieser Parteien lehnen die Einführung einer Bargeldobergrenze ab. Wenn Bargeld einen Grundschutz durch die Verfassung bekommen soll, heißt es daher, kompromissbereit zu sein und gewisse Einschränkungen innerhalb eines abgesteckten Rahmens explizit zu erlauben. Der FPÖ-Antrag zielt jedoch darauf ab, jegliche Beschränkung zu untersagen.
  • Der Begriff Bargeld sollte genauer definiert werden. Heutzutage sind Münzen und Banknoten mit den Händen anfassbar. Aber was wäre, wenn die Europäische Zentralbank plötzlich digitale Münzen und Banknoten ausgeben würde? Dann würde der Bürger Bargeld von seiner Hausbank womöglich in elektronischer Form ausbezahlt bekommen. Innerhalb kürzester Zeit wäre kein echtes Bargeld mehr im Umlauf. Was hilft es dann, wenn die Verwendung des guten alten Bargelds laut Verfassung uneingeschränkt möglich ist?
  • Es wird nicht definiert, um was es sich bei einer Einschränkung handelt. Sind es allein staatliche Verbote? Oder auch staatliche Maßnahmen, deren Ergebnis eine Verschlechterung der Verwendbarkeit von Bargeld ist? Oder wirkt die vorgeschlagene Rechtsnorm sogar ins Privatrechtliche hinein – Annahmepflicht für Bargeld im Einzelhandel; Verpflichtung der Banken, die Verfügbarkeit von Bargeld sicherzustellen? Auch aus der Begründung des Antrags der Partei geht das nicht zweifelsfrei hervor. Solche Schwachstellen hätte die FPÖ erkennen müssen, denn sie hatte einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren übrig zwischen ihrem ersten und dem zweiten Antrag, um darüber nachzudenken.
  • Es dauerte dann eine Weile, bis der Antrag im Nationalrat diskutiert wurde: Es war der 25.09.2019 – die letzte Sitzung des Nationalrats der auslaufenden Legislaturperiode vor Zusammentreten eines vom Volk neu gewählten Parlaments.

    An diesem Tag reichte die ÖVP – in Österreich die Nationalratsfraktion mit den meisten Sitzen – einen Änderungsantrag ein. Die ÖVP machte sich für eine erweiterte Formulierung stark:

    »(1) Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen.

    (2) Die Verwendung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel wird keinen Einschränkungen unterworfen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts, die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder die Verkehrsübung nicht eine Erfüllung auf anderem Weg erfordern.«

    Begründet wurde diese Ergänzung unter anderem damit, dass die Europäische Union gemäß den EU-Verträgen die alleinige Kompetenz im Bereich der Währungspolitik besitzt. Gewisse Einschränkungen sollten daher möglich bleiben, damit es nicht zum Konflikt zwischen EU-Recht und nationalem Recht kommt. Dazu und zu dem Änderungsantrag an sich lässt sich anmerken:

  • Wenn ein Konflikt mit dem EU-Recht vermieden werden muss, dann sollte wenigstens die Verhandlungsposition der Bundesregierung gegenüber der EU und den EU-Mitgliedsstaaten gestärkt werden. Hin und wieder fordern Politiker eine Reform des EU-Rechts. Solchen Vertragsänderungen müssen alle Länder zustimmen. Wie wäre es zu sagen, dass bestimmten Änderungen von österreichischer Seite nur dann zugestimmt werden kann, wenn gleichzeitig eine Garantie für den Erhalt des Bargelds in die EU-Verträge kommt, die im Mindesten eine genau definierte Reihe von Forderungen enthält? Vielleicht nämlich kommt wieder einmal eine solche Situation, wie es sie im Zusammenhang mit den Rettungspaketen und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM gegeben hat. Damals wurden die EU-Verträge mit großer Dringlichkeit angepasst. Vielleicht sind es gerade solche Umstände, unter denen die Mitgliedsstaaten bereit wären, Bargeld im EU-Recht besser zu verankern, wenn es im Gegenzug eine Zustimmung für jenes andere Vorhaben aus Österreich gibt.
  • Die Bekämpfung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung kann als Freibrief für sehr weitreichende Eingriffe in das Recht auf Barzahlung erachtet werden. Es wäre besser zu sagen, dass der Nationalrat und die Regierung Barzahlungen bis zu einem bestimmten Betrag – zum Beispiel 1 durchschnittliches Monatseinkommen – generell nicht einschränken dürfen. Oder man ginge her und sagte, dass die Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel erlaubt bleiben muss, der Gesetzgeber jedoch bestimmen kann, dass Händler ihre Kunden in bestimmten Situationen identifizieren müssen. Auch könnte man konkrete Ausnahmen vorsehen, also Einschränkungen für eine bestimmte Warengruppe – so etwa Waffen und Komponenten, die bei der Herstellung von Waffen dienen.
  • Es ist nicht klar, was die nach dem ÖVP-Vorschlag erlaubten Einschränkungen »Natur des Rechtsgeschäfts« zum einen und »Verkehrsübung« (Verkehrssitten) zum anderen bezwecken sollen.
  • Gegenseitige Schuldzuweisungen

    Die SPÖ, also die Sozialdemokratische Partei Österreichs, brachte ihrerseits einen Änderungsantrag ein. Er hatte folgenden Wortlaut:

    »(1) Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen.

    (2) Die Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel wird keinen Einschränkungen unterworfen, soweit die Natur des Rechtsgeschäfts, die Verkehrsübung oder öffentliche Interessen wie transparente Parteienfinanzierung oder etwa die Prävention oder die Bekämpfung von Straftaten wie Steuerhinterziehung, Geldwäsche, Lohn- oder Sozialdumping nicht einer Erfüllung auf anderem Weg entgegenstehen.«

    Bei diesem Vorschlag hebt Absatz 2 Absatz 1 komplett auf. Denn jede Beschränkung der Verwendung von Bargeld muss sich gemäß der Verfassung auf ein BERECHTIGTES öffentliches Interesse stützen, andernfalls wäre es ein unzulässiger Eingriff in mehr als nur ein einzelnes Bürgerrecht. Und in dem SPÖ-Antrag mangelt es sogar an dem wichtigen Wort »berechtigt«.

    Gegen Nachmittag an diesem denkwürdigen 25.09.2019 wurde schließlich über alle drei Anträge abgestimmt. Zuerst über den der SPÖ. Doch nur eine Minderheit stimmte zu. Anschließend über den Antrag der ÖVP. Doch eine Zweidrittelmehrheit kam nicht zustande. Und zum Schluss über den ursprünglichen Antrag der FPÖ. Nur eine Minderheit stimmte dafür.

    In einer Presseerklärung schob die ÖVP der SPÖ den Miesepeter zu. Sinngemäß heißt es da, dass die SPÖ ihre Zustimmung verweigert habe, weswegen die Festschreibung des Bargelds in die Verfassung gescheitert wäre. Der Änderungsantrag der SPÖ wurde jedoch nicht erwähnt. Dann folgt eine Polemik, die letztlich auch auf die ÖVP zurückfällt:

    »›Gerade für uns als bürgerliche Partei ist es ein hohes Gut, dass die Menschen über die Art und Weise, wie tägliche Erledigungen bezahlt werden, selbst entscheiden können.‹ Darüber hinaus sei Bargeld gerade im ländlichen Raum, wo digitale Zahlungsmethoden noch nicht so weit verbreitet sind, für viele Menschen unerlässlich. Gerstl: ›Nicht so für die SPÖ allerdings!‹«

    Das Bankautomatennetz und den Einzelhandel vergessen

    Was das Scheitern der Initiative betrifft, sollten ÖVP und FPÖ die Schuld zunächst bei sich selbst suchen. Die Vermeidung einer schleichenden Bargeldabschaffung ist ein äußerst soziales Anliegen. Wenn ÖVP und FPÖ wirklich Freunde des Bargelds sind, sollte es ihnen ein Leichtes sein, ihren Antrag derart sozial auszugestalten, dass sich die SPÖ blamiert, wenn sie ihm nicht zustimmt. Das ist nicht geschehen.

    ÖVP und FPÖ müssten mit Blick auf andere EU-Staaten wissen, dass die dringlichsten Herausforderungen in Bezug auf den Erhalt des Bargelds folgende Punkte sind:

    • ein guter Zugang zu Bargeld dank eines dichten Netzes von Bankfilialen und Bankomaten;
    • die Möglichkeit, in allen Geschäften des Einzelhandels mit dem Gemeingut Bargeld bezahlen zu können.

    Beide Punkte berühren sehr stark ein soziales Thema, tauchen aber in keinem der drei eingereichten Anträgen auf. Die Verbesserung der Annahmeverpflichtung im Handel wurde von der ÖVP in der Begründung ihres Antrags angerissen, jedoch nicht in den Antrag auf Verfassungsänderung aufgenommen. Inzwischen gibt es bereits bargeldlose Supermärkte in Österreich. Und nicht einmal ein einfaches Gesetz, das der Bargeldabschaffung durch die betriebswirtschaftlichen Interessen großer Handelsketten entgegenwirkt. Die Bargeldversorgung im ländlichen Raum, »wo digitale Zahlungsmethoden noch nicht so weit verbreitet sind« (Formulierung der ÖVP), ist mittlerweile stellenweise so schlecht, dass Gemeinden an die Finanzindustrie zahlen müssen, damit ein Geldautomat im Ort ist!

    Eine Bargeldabschaffung wäre auf allen Ebenen unsozial

    Wie unsozial eine Bargeldabschaffung tatsächlich ist, hat Hansjörg Stützle in seinem Buch »Das Bargeldkomplott« brillant dargelegt. Das Leid beginnt für den Bürger nicht erst, wenn die Politik das Bargeld verbietet, sondern bereits dann, wenn:

    • sich die Bankautomaten rar machen;
    • die Bargeldauszahlung mit Gebühren belegt wird;
    • die Läden dazu übergehen, Bargeld abzulehnen.

    Ich nenne einige Stichpunkte, damit Sie die vielfältigen unsozialen Konsequenzen aus solch einer Entwicklung sehen:

     

    • Die Finanzindustrie bemüht sich, Bezahlen so einfach wie möglich zu machen. Die Nutzung von Smartphones verleitet zu Spontankäufen, weil der Bürger nur mehr den Arm ausstrecken muss, um eine Ware gekauft zu haben.
    • Neuroökonomen konnten belegen, dass eine Person, die mit Bargeld bezahlt, beim unwiederbringlichen Weggeben ihrer Banknoten und Münzen ein stärkeres Schmerzgefühl empfindet als eine Person, die eine Karte herreicht und hinterher wieder zurückerhält. In der Folge hat eine Person, die generell bargeldlos bezahlt, schlechter im Gefühl, wie viel sie sich bereits geleistet hat und was sie sich leisten kann. Der Schuldenberater Clemens Mitterlehner hat es im Ausschuss für Konsumentenschutz wie folgt verdeutlicht:

    »Denken Sie an Ihren letzten größeren Einkauf im Supermarkt zurück: Können Sie sich an den Rechnungsbetrag noch erinnern? – Ich vermute, das wird Ihnen besser gelingen, wenn Sie in bar und nicht mit der Karte bezahlt haben.«

    • Auch die Bedeutung von Bargeld für Kinder hat Herr Mitterlehner angesprochen:

    »Im Heranführen von Kindern an das Thema Konsum, Kaufen und Zahlen ist das Bargeld ein unverzichtbares Lerninstrument. Auch Taschengeld ist fühlbar, begreifbar und sichtbar. Ich bezweifle, dass es gelingt, einem Siebenjährigen mit Plastikgeld näherzubringen, was der Wert des Geldes ist. Wir brauchen daher das Bargeld und somit auch den guten und kostenlosen Zugang zum Bargeld.«

    • Auch folgende Information betreffend Jugendlichen und jungen Erwachsenen – jeder achte Klient der Schuldnerberatungen ist jünger als 25 Jahre – ist in diesem Zusammenhang interessant:

    »Nach Erfahrungen der Schuldnerberatungen beginnen Schuldenkarrieren meist mit einem überzogenen Konto und […]. ›Jugendliche dürfen nicht daran gewöhnt werden, aus dem Minus zu leben‹, so Hans W. Grohs, Geschäftsführer der österreichischen Schuldnerberatungs-Dachorganisation ASB Schuldnerberatungen. Nicht selten wird Jugendlichen mit einem Einkommen von 200–400 Euro ein Kontoüberzug von über 3000 Euro gewährt.«

    • Finanziell angeschlagene Menschen stehen oft unter Stress. In solch einer Situation ist es schwieriger, abstrakt zu denken. Abstrakte oder mathematische Denkvorgänge sind es aber gerade, die für einen Kartenzahler erforderlich sind, um sich zu vergegenwärtigen, ob noch genug Geld für bestimmte Kostenpunkte des eigenen Lebens vorhanden ist oder ob man schon über seine Maßen lebt. Bargeld dagegen verkörpert Geld und ein einziger Blick darauf vermittelt einem, wie viel man noch hat.
    • Wer selbstwirksam ist – wer das Gefühl hat, seinen innersten Wünschen Lebendigkeit verleihen zu können, sie ins Leben zu tragen –, wird ein glücklicherer Mensch sein als eine Person, der das nicht gelingt. Aus der Gehirnforschung ist bekannt: Wer glücklich ist, der konsumiert nicht, was er nicht braucht. Bargeld verkörpert die eigene Lebenszeit, die Mühen, die ganze Kraft, die es gekostet hat, um sich diese Scheine und Münzen zu verdienen. Eine Bargeldabschaffung würde es mit sich bringen, dass niemand mehr den Lohn für seine eingebrachte Lebenszeit in den Händen halten kann, mehr noch: Die eigene Lebenskraft wäre eingesperrt bei irgendeiner Bank oder beim Staat, wo sie zentral verwaltet wird und immerzu unter einem Vorbehalt steht. Wenn man die Geschichte verschiedener Länder überblickt, ist es nicht einfach, ein Beispiel für eine Zeit zu finden, in der die Herrschenden ihre Macht nicht missbraucht hätten. Warum sollte dasselbe heute nicht mehr möglich sein? Wer sein Geld nicht mehr in Händen hält, ist latent erpressbar und steht nicht auf eigenen Füßen. Selbstwirksamkeit ist etwas anderes.

    Die Parteien sollten sich einigen können

    Der Nationalratsabgeordnete Andreas Kollross (SPÖ) hat eine Bürgerinitiative gegen Bankautomatengebühren lanciert. Vor dem Bundesrat hat er das Problem der Bargeldversorgung angesprochen und Beifall bekommen:

    »Wie ist es mit den Gemeinden, die nicht einmal mehr einen Bankomat haben, wenn die Gemeinden dann unter Druck kommen, indem irgendein Anbieter sagt: Du kannst eh einen Bankomat haben, aber du als Gemeinde musst dafür zahlen, dass du überhaupt noch einen kriegst, damit die eigenen Menschen überhaupt noch zu ihrem eigenen Bargeld kommen!? Das ist doch eine Entwicklung, die man so nicht stehen lassen kann, sondern da muss man doch endlich politisch gegensteuern.«

    Aber Herr Kollross hat bei diesem Anliegen nicht nur Freunde. Sein Nationalratskollege Peter Weidinger (ÖVP) beispielsweise befürwortet Bankautomatengebühren.

    Ich würde sagen, für die Politiker von ÖVP, SPÖ und FPÖ wäre es an der Zeit, ihre Glaubwürdigkeit zu beweisen. Diese drei Parteien vereinigen zusammen sieben Neuntel der Nationalratssitze auf sich. Wenn sie dem Wunsch des Bürgers nach dem dauerhaften Erhalt des Bargelds nachkommen wollen, sollten sie sich einigen auf ein Gesetz, das soziale, konservative und freiheitliche Gedanken gleichermaßen enthält. Ich kann keinen Widerspruch zwischen sozialen und freiheitlichen Gesichtspunkten erkennen. Die Bargeldabschaffung ist weder das eine noch das andere.

    Selbst aktiv werden

    • Geben Sie mit jedem Einkauf Ihre Stimme ab für eine Zukunft mit Bargeld. Zahlen Sie ganz einfach mit Banknoten und Münzen statt mit Karte oder Smartphone.
    • Sie finden zahlreiche gut recherchierte Informationen auf dem Blog von Bargeldverbot.info und auf der Internetseite des Wirtschaftsjournalisten Dr. Norbert Häring. Nutzen Sie diesen Schatz! Reichen Sie diese Arbeiten weiter, damit Ihre Mitmenschen die volle Bedeutung des Bargelds erkennen und selbst aktiv werden, auf dass auch die Nachwelt von diesem Gemeingut profitieren kann.

    Dieser Beitrag wurde geschrieben von

    Hakon von Holst

    E-Mail-Kontakt zum Autor: post{at}hakonvon{Familienname}.de

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    Mehr als 100 Grafiken ermöglichen es auch Laien, die komplexen Zusammenhänge leicht zu verstehen. Dabei folgt Hansjörg Stützle seinem Anspruch, nicht nur aufzuklären, sondern auch Lösungen aufzuzeigen. So beleuchtet er die Bargeldabschaffung auch aus dem Blickwinkel der morphischen Felder. Dieser Perspektivenwechsel schafft Raum für Hoffnung und bietet jedem Einzelnen die Chance, ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Lösung zu sein.

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