Das bezweckt der Staat mit dem digitalen Euro

Hinter den Plänen zur Einführung der elektronischen Währung treten zweifelhafte Absichten zutage: dass der Staat Kontrolle darüber erlangt, wer Geld verwendet, um sich etwas zu kaufen, ist offenbar mehr als ein willkommener Nebeneffekt der Digitalisierung.

79 Länder arbeiten an einer digitalen Währung

Inzwischen sind es 79 Staaten, die an einer digitalen Währung arbeiten oder sie bereits eingeführt haben. Die große Mehrheit der Weltbevölkerung lebt in diesen Ländern. Ganz vorne dabei sind zum Beispiel China oder Saudi-Arabien, also Staaten, die es mit den individuellen Menschenrechten nicht so genau nehmen – verglichen mit mitteleuropäischen Verhältnissen. Chinas Zentralbankgouverneur Zhou Xiaochuan hat bereits 2016 verkündet, dass Bargeld schrittweise abgeschafft wird und dass dieser Prozess etwa 10 Jahre in Anspruch nimmt. Saudi-Arabien wiederum hat sich vorgenommen, den bargeldlosen Zahlungsverkehr intensiv zu fördern, um den Bargeldanteil bis 2030 auf 30 Prozent zu drücken.

In Afrika ist ausgerechnet Nigeria das einzige Land, das eine elektronischen Währung nicht nur getestet, sondern bereits eingeführt hat. Dieser Staat hatte 2013 für Schlagzeilen gesorgt, als er den neuen Personalausweis präsentiert hat: Auf der Identitätskarte war nämlich das Symbol von Mastercard zu sehen. Es handelte sich um die Verschmelzung von Ausweis und Kreditkarte.

Und wer ist in Europa am weitesten vorne? Richtig, das ist Schweden – die Nation, wo man an vielen Orten ohne EC-Karte nicht mehr auf die öffentliche Toilette kommt.

Eine Übersicht über alle Länder, die an der digitalen Währung arbeiten, gibt die Weltkarte auf der Internetseite der amerikanischen Denkfabrik Atlantic Council.

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich erklärt, was eine elektronische Währung bedeutet

Die BIZ in Basel, also die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, ist so etwas wie die oberste Notenbank der Erde. Hier kommen die Zentralbanker der Welt zusammen. Chef ist Agustín Carstens. Auf einer Konferenz, die von der amtierenden IWF-Chefin Kristalina Georgiewa moderiert wurde, nahm er kein Blatt vor den Mund:

»Um unser Geldsystem – das digitale Zentralbankgeld – insbesondere für den allgemeinen Gebrauch zu nutzen, neigen wir dazu, die Gleichwertigkeit mit Bargeld herzustellen, und da gibt es einen großen Unterschied: Beim Bargeld wissen wir zum Beispiel nicht, wer heute einen Hundert-Dollar-Schein benutzt, wir wissen nicht, wer heute einen Tausend-Peso-Schein benutzt. Ein wesentlicher Unterschied beim digitalen Zentralbankgeld besteht darin, dass die Zentralbank die absolute Kontrolle über die Regeln und Vorschriften hat, die die Verwendung dieses Ausdrucks der Zentralbankverbindlichkeit bestimmen, und wir haben auch die Technologie, um das durchzusetzen. Diese beiden Punkte sind äußerst wichtig und machen einen großen Unterschied im Hinblick darauf aus, was Bargeld ist.« Konferenz vom 19.10.2020, Minute 24:10

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Vielleicht sollte ich das kurz erläutern. Was ist ein Ausdruck von Zentralbankverbindlichkeit? In der Bilanz einer Zentralbank findet man links das Vermögen und rechts die Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten sind aber keine Schulden im herkömmlichen Sinne: Es sind im Wesentlichen die Zentralbankguthaben der Geschäftsbanken und das an sie ausgegebene Bargeld. Die Schuld der Zentralbank besteht lediglich darin, dass sie den Geschäftsbanken auf Verlangen ihr Guthaben in Bargeld auszahlen muss oder Bargeld zurücknehmen und dafür den Betrag auf dem Zentralbankkonto der Geschäftsbank gutschreiben muss. Und digitales Zentralbankgeld würde genau so funktionieren wie Bargeld und Zentralbankguthaben. Alle drei kann man deshalb als Zentralbankverbindlichkeit bezeichnen. In längst vergangenen Zeiten aber haben Geldscheine tatsächlich einmal etwas dargestellt: So konnte noch ein jeder seine Banknoten gegen Gold eintauschen – Geldscheine waren ein Anspruch auf Gold.

Agustín Carstens betont in seiner Aussage, dass die elektronische Währung eben nicht nur eine Ergänzung zur Banküberweisung werden soll, dass sie also mehr als nur ein Zahlungsmittel darstellen wird, das man benutzt, wenn man im Internet einkauft: Es soll Bargeld gleichwertig sein, folglich also ganz normal in den Geschäften in der Innenstadt benutzt werden können. BIZ-Chef Carstens scheint uns eine Antwort darauf schuldig zu bleiben, warum das so sein muss.

In Europa hat man nämlich dem Bürger zunächst erklärt, dass die Einführung eines elektronischen Euros wichtig sei, weil etwa die Pläne von Facebook für eine private Digitalwährung namens Libra oder Diem die Währungssouveränität des Staates untergraben. Schön und gut, aber diese Gefahr droht ja weniger in den Läden des Einzelhandels, wo man problemlos mit Karte oder Bargeld zahlen kann, sondern im Bereich der Fernzahlungen, das heißt da, wo Käufer und Verkäufer sich nicht gegenüberstehen. Die Zahlungen mit Bargeld nehmen zwar ab, der Staat wäre aber in der Lage, diesen Trend aufzuhalten, wenn er den unterschwelligen PR-Botschaften und Lockangeboten der Finanzindustrie etwas entgegensetzen würde, mit denen die Konzerne ihre Zahlungslösungen schmackhaft machen. Auch darf das Bargeldautomatennetz nicht weiter ausgedünnt werden und die Gebühren für das Einzahlen und Auszahlen von Bargeld müssen unterbunden werden. Das wäre ein Anfang. Aber warum geschieht es nicht? Vielleicht weiß das ja Ex-EU-Digitalkommissar Günther Oettinger. Er sagte bereits 2016:

»Mein Rat ist: Schafft den 500-Euro-Schein nicht ab, haltet am Bargeld fest – der Markt macht es. […]. Bargeld stirbt aus: Wir werden mit der Apple-Watch bezahlen, mit dem Smartphone bezahlen.«

Außerdem wurde er vom Focus wie folgt zitiert:

»Bundesbürger hätten in der Vergangenheit noch lange am Scheck festgehalten, als anderswo die EC-Karte längst Usus gewesen sei. Das Ende der Barzahlungen und die Verlagerung der Transaktionen komplett ins Digitale würden aber kommen, sagte Oettinger.«

Es sieht wohl ganz danach aus, dass in den internationalen Führungsriegen längst Einvernehmen darüber herrscht, dass Bargeld schrittweise verschwinden wird und niemand etwas diesem Trend entgegenzusetzen braucht. Nach ihren Plänen wird die digitale Währung Bargeld früher oder später ersetzen.

EZB-Chefin Lagarde für den Überwachungsstaat

Christine Lagarde war acht Jahre Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF) und die Vorgängerin von Kristalina Georgiewa. In ihrer Zeit erschien nicht nur eine Reihe von IWF-Publikationen, in denen eine Bargeldabschaffung ins Gespräch gebracht oder sogar ein detaillierter und hinterlistiger Plan dazu aufgestellt wurde, nein, Lagarde selbst hat sich auf einen Kongress der Finanzindustrie 2018 dazu geäußert:

»[…] wer wird in zehn, zwanzig, dreißig Jahren noch Geldscheine tauschen?«

Sie forderte dort eine digitale Währung als Zukunftslösung und ging auf den Aspekt der Privatsphäre ein:

»Würden die Zentralbanken zu Hilfe eilen und eine völlig anonyme digitale Währung anbieten? Sicherlich nicht. Dies wäre ein Glücksfall für Kriminelle. […].«

Das sind ähnliche Töne, wie sie von Agustín Carstens kommen. Er sagte ja:

»Ein wesentlicher Unterschied beim digitalen Zentralbankgeld besteht darin, dass die Zentralbank die absolute Kontrolle über die Regeln und Vorschriften hat, die die Verwendung dieses Ausdrucks der Zentralbankverbindlichkeit bestimmen, und wir haben auch die Technologie, um das durchzusetzen.«

Wenige Monate nach ihrem Auftritt auf dem Kongress in Singapur wurde Christine Lagarde als Präsident der Europäischen Zentralbank eingesetzt. Zunächst musste sie sich den Fragen des Wirtschaftsausschusses im EU-Parlament stellen. Da fragte zum Beispiel Markus Ferber, an welche Innovationen sie denke und ob das unter anderem die Bargeldabschaffung einschließe. Von innovativen Mitteln hatte Lagarde nämlich in ihrer Begrüßungsrede zuvor selbst gesprochen. Die werdende EZB-Chefin antwortete Ferber maximal ausweichend. Sie sprach davon, dass man sich im Jahr 2008 kaum hätte vorstellen können, mit welchem Mitteln die EZB das Geldsystem in den Folgejahren stabilisieren würde. Und auch jetzt müsse man wieder abwägen, was die besten Optionen sind. Von Frau Lagarde müssen wir also nicht erwarten, dass sie die Bargeldabschaffung ablehnen wird.

Die EZB umgibt sich mit den Privatbanken

Für die Zentralbank einer Gemeinschaft von Staaten wäre es angemessen, sich mit dem Bürger zusammenzusetzen, wenn es um aller Zukunft geht. Offenbar spricht man aber lieber zuerst mit Industrie und Wirtschaft. Um über die Ausgestaltung der digitalen Währung zu debattieren, trifft sich die EZB bereits jetzt regelmäßig mit einer Marktgruppe von 30 Beratern. 26 von 30 dieser Personen kommen aus der Finanzbranche.

Wenn man bei der Pressestelle der Europäischen Zentralbank nachfragt, wie die EZB dafür sorgen wird, dass der E-Euro eines Tages den Interessen des Bürgers entspricht, bekommt man ausweichende Antworten. EZB-Direktor Panetta sagt, man werde mit allen reden, und führt dann Politiker, Bürger, Händler und die Finanzindustrie gleichberechtigt nebeneinander auf. Fragt man nach, ob denn wenigstens die Verbraucherschutzverbände beteiligt werden, erhält man auf der Pressestelle nur die Antwort, dass man sich mit Instanzen zusammensetzt, die verschiedene soziale Gruppen repräsentieren.

Mehr als interessant ist, wie die EZB ihre 30 Berater aus der Wirtschaft eingeladen hat. Der Aufruf wurde im Sommer 2021 öffentlich im Internet eingestellt und jeder Interessent hatte eine sehr kleine Auswahl von Fragen zu beantworten. So hieß es doch da tatsächlich:

»Wie kann das Eurosystem einen angemessenen Kompromiss zwischen […] einem eindeutigen Nutzenversprechen, das den Verbraucher dazu ermutigt, mit dem digitalen Euro zu bezahlen, und der Vermeidung einer Verdrängung privater Initiativen finden und gleichzeitig sicherstellen, dass die Zahlung mit dem digitalen Euro für den Verbraucher immer eine Option ist?«

Hier erfährt man von verschiedenen Gedanken: Der digitale Euro könnte einmal so eingerichtet sein, dass er überall eine Zahlungsoption ist, auch in den Ladengeschäften. Dabei soll er aber möglichst attraktiv sein, damit der Verbraucher ihn auch tatsächlich verwendet. Gleichzeitig ist es zu vermeiden, dass die Kreditkarte von Mastercard und Visa, die Paypal-Zahlung und die normale EC-Kartenzahlung – also die Bezahllösungen sogenannter privater Initiativen – benachteiligt sind. Moment, wo bleibt das Bargeld? Offenbar wird ihm hier der Rang abgelaufen. Die Kreativität der Berater, wie das Bargeld geschützt werden kann, ist einfach nicht gefragt!

Die Digitalwährung als Voraussetzung für die Bargeldabschaffung

Rein juristisch betrachtet ist eine Bargeldabschaffung heute unmöglich. Das hängt nicht damit zusammen, dass Banknoten etwa das gesetzliche Zahlungsmittel sind, nein, denn nach den EU-Verträgen sind Euroscheine zwar die einzigen Banknoten, die als gesetzliches Zahlungsmittel fungieren dürfen. Allerdings bedeutet das nicht, dass die EU-Kommission nicht daneben noch andere Dinge zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklären kann – zum Beispiel digitales Zentralbankgeld.

Dass Geldscheine ein gesetzliches Zahlungsmittel sind, heißt, dass ihre Verwendung nicht grenzenlos einschränkbar ist. Das ist gut so, aber der Knackpunkt dafür, dass Bargeld auch in Zukunft eine Rolle in der Gesellschaft spielt, ist, dass es zum einen zur Verfügung steht, also dass man problemlos Bargeld abheben kann, und zum anderen, dass es Verwendungsmöglichkeiten dafür gibt, also dass es in den Ladengeschäften auch angenommen wird.

Leider lehnen zunehmend mehr Einzelhändler Bargeld ab. Und je weniger Menschen mit Bargeld bezahlen, desto unrentabler ist es für einen Ladenbetreiber, überhaupt eine Barkasse offen zu haben. In Schweden ging die Nutzung von Bargeld innerhalb weniger Jahre rapide zurück, und das hatte viel damit zu tun, dass Bargeld von einer schnell steigenden Zahl Händler abgelehnt wurde.

Die Verfügbarkeit von Bargeld wird durch den Abbau von Geldautomaten gefährdet. Immerhin aber sind die Banken zur Auszahlung von Banknoten verpflichtet, denn die Guthaben auf den Girokonten sind Schulden gegenüber den eigenen Kunden und stellen einen Anspruch auf Auszahlung von Bargeld dar. Wenn es aber morgen digitales Zentralbankgeld gibt, könnten die Dinge etwas anders gelagert sein. Denn digitale Euros könnte man als dem Bargeld gleichwertig betrachten, sofern jeder Bürger ein unbegrenzt großes digitales Portemonnaie besitzt und dafür keine Gebühren bezahlen muss.

Anders als bare und elektronische Euros ist das Bankguthaben grundsätzlich bedroht von der möglichen Insolvenz der Bank. Würde die Politik also hergehen und die Ausgabe von Banknoten verbieten, käme das einer Enteignung der Bürger gleich zugunsten der Geschäftsbanken. Denn dann hätte man nur mehr ein insolvenzgefährdetes Geld in der Hand und müsste obendrein Kontoführungsgebühren zahlen. Das wäre mit der Eigentumsfreiheit nicht vereinbar. Doch stellt sich die Lage anders dar, wenn es die Digitalwährung gäbe. Dann könnte sich plötzlich die Auffassung verbreiten, dass die Banken die Auszahlung von Bargeld verweigern oder exorbitante Gebühren für die Bargeldauszahlung am Schalter oder Automat verlangen können, sofern sie zugleich bereit sind, das Bankguthaben in digitale Euros auszubezahlen. Träte dieser Fall ein, wäre die Verfügbarkeit von Bargeld nicht mehr gegeben. Der Staat hätte Kontrolle darüber erlangt, wer Geld verwendet, um sich etwas zu kaufen.

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