18 EU-Länder schränken die Verwendung von Bargeld ein

Es wird langsam, aber sicher enger. Inzwischen grenzen 18 EU-Staaten den Gebrauch von Bargeld ein und das Ende der Fahnenstange ist nicht erreicht. In Griechenland sehen sich Bürger bereits genötigt, digital zu bezahlen. Hier kommt eine Übersicht über die geltenden Restriktionen. Vor allem erfahren Sie über die Entwicklung der Bargeldobergrenzen. Solche Barzahlungsverbote nehmen Privatpersonen die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen ab einem bestimmten Wert zu erwerben, ohne einen Bankvertrag einzugehen. Von Hakon von Holst.

Belgien

Belgien hatte seit 1993 eine Obergrenze von 15.000 Euro. Sie sank am 16.04.2012 auf 5000 Euro und fiel am 01.01.2014 auf 3000 Euro. Als Begründung für die Maßnahme hält seit eh und je die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung her. Seit 1. Juli 2022 müssen belgische Einzelhändler ihren Kunden ermöglichen, digital zu bezahlen.

Bulgarien

Bulgarien verbietet Zahlungen ab einem Betrag von ca. 5100 EUR (10.000 BGN) seit dem 1. Januar 2016. Zuvor galt seit dem 22.02.2011 eine Obergrenze von 15.000 BGN. Ein Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2017, der vorsah, die Grenze bis zum 01.01.2019 auf 1000 BGN abzusenken, wurde von der Europäischen Zentralbank kritisiert und anschließend nicht umgesetzt. Die Umsetzung hätte zur Folge gehabt, dass je nach aktuell gültigem Wechselkurs die Verwendung des 500-Euro-Scheins unter Strafe gestanden hätte.

Dänemark

Seit dem 1. Juli 2021 sind Zahlungen nur mehr in Höhe von ca. 2700 EUR (20.000 DDK) erlaubt. Zuvor hatte seit 2013 eine Schwelle von 50.000 Dänischen Kronen gegolten. Noch früher legte ein Gesetz vom 27. Februar 2006 eine Obergrenze von 100.000 DDK fest (umgerechnet heute ca. 13.500 Euro); dem Namen des Gesetzes nach ging es um Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Inzwischen ist die Senkung auf 15.000 DDK im Gespräch.

Frankreich

Der französische Gesetzgeber drängt seit Jahren auf die Beschränkung des Barzahlungsverkehrs. Jüngst hat Brüssel ein Mindestbargeldverbot ab dem Betrag von 10.000 Euro EU-weit angekündigt. Paris jedoch geht das nicht weit genug. In Frankreich gilt seit dem 1. September 2015 ein Barzahlungsverbot ab 1000 Euro. Zuvor hatte ab dem 19.06.2010 eine Obergrenze von 3000 Euro gegolten. Bald darauf wurde versucht, sie auf 1000 Euro abzusenken, was aber misslang. Nach den Anschlägen in Paris konnte man das Vorhaben jedoch durchdrücken.

Griechenland

Mit dem Gesetz vom 22.12.2016 wurde eine Obergrenze von 500 Euro eingeführt. Der Plan der Regierung, ab dem Jahr 2020 zumindest Unternehmer daran zu hindern, Beträge ab 300 Euro untereinander in bar zu begleichen, wurde nach einem Einspruch der EZB nicht umgesetzt. Dafür wurde eine noch einschneidendere Maßnahme umgesetzt. Das Handelsblatt schreibt:

»[…] seit diesem Jahr müssen griechische Steuerzahler belegen, dass sie mindestens 30 Prozent ihres steuerpflichtigen Einkommens in elektronischer Form ausgeben, also per Kartenzahlung oder Überweisung. Wer die Quote nicht erreicht, muss auf den Differenzbetrag eine Strafsteuer von 22 Prozent entrichten.«

Im Januar 2023 hieß es, die Regierung wolle die Obergrenze von 500 auf 200 Euro senken. Am 3. März 2023 berichtete ein anderes Medium, der Plan sei auf Eis gelegt worden, weil die Regierung mit Widerstand von EZB und EU-Kommission rechne. Ein wichtiger Grund dafür sei, dass der 500-Euro-Schein ein legitimes Zahlungsmittel darstelle und durch eine niedrigere Obergrenze de facto wertlos wird. Der Fünfhunderter müsste zuerst aus dem Verkehr gezogen werden, was aber nicht möglich wäre.

Bevor ein Bargeldverbot ab 500 Euro verbindlich gewesen war, galt eine Obergrenze von 1500 Euro, eingeführt am 1. Januar 2011. Die Grenze wurde von der Regierung kurzzeitig ausgesetzt bis zum 1. April 2011. Ab diesem Tag galt ein Limit von 3000 Euro, das zum 1. Januar 2012 wieder auf 1500 Euro sank. Ziel ist die Bekämpfung von Steuerbetrug gewesen.

Italien

In Italien ging es bei der Bargeldobergrenze drunter und drüber. Aktuell beträgt sie 5000 Euro. Eine Barzahlungsobergrenze von 10 Millionen Lira (etwa 10.000 Euro) gab es ab 1991. 2002 wurde ein glatter Betrag von 12.500 Euro festgelegt. Im Jahr 2007 bestimmte die Regierung Prodi mit der Verordnung 231/2007 (Artikel 49), dass die Schwelle auf 5000 Euro sinkt, um von der nachfolgenden Regierung 2008 gleich wieder auf 12.500 Euro erhöht zu werden. Noch in derselben Legislaturperiode aber drückte man den Wert 2010 erneut auf 5000 Euro und Anfang 2011 auf 2500 Euro.

Dann kam die Übergangsregierung Mario Monti, bereits bekannt als Berater der Investmentbank Goldman Sachs. Und gleich zu Anfang, im Dezember 2011, wurde die Obergrenze auf seine Initiative auf 1000 Euro gedrückt. Mateo Renzi dagegen sorgte im Herbst 2015 für die Anhebung der Schwelle auf 3000 Euro. Er begründete den Schritt wie folgt:

»Schluss mit Terror. Wer die Möglichkeit hat, bis zu 3.000 Euro bar zu zahlen, soll es tun. Es gibt andere Wege, um die Steuerhinterziehung zu bekämpfen.«

Im Herbst 2019 wurde der Schritt rückgängig gemacht: Die Grenze sank zunächst am 1. Juli 2020 auf 2000 Euro und am 1. Januar 2022 auf 1000 Euro. Von da an drohten Strafen zwischen dreitausend und fünfzigtausend Euro bei Verletzung der Regel, dass Geldbeträge größer als 999,99 Euro unbar zu begleichen sind.

Doch schon im Februar 2022 wurde die Obergrenze wieder auf 2000 Euro angehoben. Sie hätte zum 1. Januar 2023 erneut auf 1000 Euro sinken sollen, doch die neue Ministerpräsidentin sprach sich für eine Barzahlungsgrenze in Höhe von 10.000 Euro aus. Außerdem hätte die Strafe für Einzelhändler abgeschafft werden sollen, die Kartenzahlungen bei Beträgen unter 60 Euro ablehnen. Dieser Plan scheiterte am Widerstand der Europäischen Union, die mit dem Wiederaufbaufonds in die Digitalisierung Italiens investiert. Schlussendlich stieg die Bargeldobergrenze am 1. Januar 2023 auf 5000 Euro.

EZB-Direktor Yves Mersch hat sich am 13. Dezember 2019 per Brief beim Wirtschaftsminister Italiens über bestimmte Anti-Bargeld-Maßnahmen beschwert. Die EZB ist laut Reuters von Italien in der ganzen Sache nicht konsultiert worden. Auf Nachfrage schrieb EZB-Präsidentin Lagarde am 15. Mai 2020, dass die EZB bisher keine Antwort aus Rom erhalten habe. Yves Mersch erneuerte seine Kritik kurz vor dem Ende seiner Amtszeit 2020, diesmal in Bezug auf das Förderprogramm »Cashless Italia«, das die Bürger mit finanziellen Anreize zur Kartenzahlung verführen sollte. Das Programm soll 2021 vorzeitig ausgesetzt oder eingestellt worden sein.

Zum 30. Juni 2022 wurden alle Ladengeschäfte bei Strafe verpflichtet, elektronische Zahlungen zu akzeptieren.

Kroatien

Seit dem 1. Januar 2018 kann man nur mehr Käufe von weniger als ca. 10.000 EUR (75.000 HRK) bar begleichen. Aufgrund des Euro-Beitritts beträgt die Summe seit Anfang 2023 glatt 10.000 Euro. Früher galt eine Obergrenze von 105.000 Kuna (ca. 14.000 Euro). Sie wurde 2008 beschlossen. Wie in anderen Ländern nannte sich die Maßnahme ein Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Lettland

Vom 1. Januar 2017 an waren Barzahlungen ab 7200 Euro verboten. Die Regel findet sich im lettischen Gesetz über Steuern und Abgaben. Im März 2019 brachte man ins Gespräch, die Obergrenze auf 3000 Euro sinken zu lassen, was für Bestürzen sorgte.

Die zunehmend totalitären Verhältnisse zeigen sich an den Erlebnissen eines lettischen Bürgers, die von der Presse aufgegriffen wurden: Er hatte für 5600 Euro sein Auto verkauft und anschließend den Betrag über einen Geldautomat einbezahlt. Als er kurz darauf eine größere Rechnung bezahlen wollte, weigerte sich die Bank, die Überweisung vorzunehmen. Er müsse sich erst erklären, wo die 5600 Euro hergekommen sind.

Litauen

Im Jahr 2017 billigte die Regierung den Vorschlag des Finanzministeriums, eine Bargeldobergrenze von 3000 EUR einzuführen. Die EU empfehle das ja auch, erklärte man dem Volk. Gemäß Medienbericht von Januar 2018 wurde das Vorhaben aber aufgeschoben. Inzwischen hat das Parlament eine Obergrenze in Höhe von 5000 Euro beschlossen. Sie gilt ab November 2022. Ausnahmen sind unter anderem für den Fall vorgesehen, dass eine Person kein Bankkonto besitzt oder dass die Zahlungssysteme ausfallen. Dann aber ist das Finanzamt zu informieren. Bei Missachtung der Regel drohen Strafen.

Malta

Ab dem 9. März 2021 gilt ein striktes Bargeldverbot ab Käufen in Höhe von 10.000 Euro.

Niederlande

Nach offizieller Pressemitteilung vom 25. September 2020 hat der Ministerrat in Holland beschlossen, eine Bargeldobergrenze von 3000 Euro einzuführen. Es soll sich dabei um »Maßnahmen zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung« handeln.

Der niederländische Finanzminister Wopke Hoekstra hält die geplante EU-weite Obergrenze in Höhe von 10.000 Euro für zu lasch. Er soll dem Abgeordnetenhaus geschrieben haben, dass die Niederlande, Belgien, Frankreich, Italien und Spanien bei der EU-Kommission für ein Bargeldverbot ab 5000 Euro plädieren. Das ist derselbe Betrag, der Anfang 2016 von Wolfgang Schäuble ins Gespräch gebracht wurde.

Polen

Unternehmen durften untereinander keine Geschäfte in Höhe von 15.000 EUR oder mehr in bar abwickeln. Später mussten sie sich nach einer Obergrenze von 15.000 Zloty (heute ca. 3180 Euro) richten. Die Grenze hätte auf 8000 PLN (etwa 1700 Euro) sinken sollen. Gleichzeitig hätten Konsumenten in Ladengeschäften, Hotels und gegenüber allen anderen Firmen keine Zahlungen mehr ab ca. 4240 EUR (20.000 PLN) in bar leisten können. Diese Änderung wurde 2023 abgewendet. Ladenbetreiber, die eine Registrierkasse nutzen müssen, sind seit 1. Januar 2022 gezwungen, ihren Kunden eine bargeldlose Zahlungsweise zu ermöglichen.

Portugal

Portugal hat an seiner Bargeldobergrenze zuletzt 2017 justiert. Seit dem 23. August 2017 ist ein Bargeldverbot ab 3000 Euro verbindlich. Das Gesetz bringt für Menschen, die in Portugal einkommensteuerpflichtig sind und eine Buchhaltung führen müssen, sogar eine Obergrenze von 1000 Euro mit sich.

Rumänien

In Rumänien wurde die Obergrenze am 9. Mai 2015 auf ca. 1100 EUR (5000 RON) gesenkt. Die Einschränkung wurde mit der Drosselung der Interbankenentgelte gekoppelt. Die Interbankenentgeltverordnung ist ein Gesetzesprojekt der EU, mit dem unter anderem eine Senkung der Gebühren, die der Einzelhändler zu tragen hat, wenn ein Kunde mit Karte bezahlt, umgesetzt wurde. In der Begründung dieser EU-Verordnung hieß es zum Beispiel (Hervorhebungen durch Großbuchstaben von Bargeldverbot.info):

»Zum Schutz der Verbraucher und zur Wahrung der Möglichkeit für die Verbraucher, Zahlungskarten SO OFT WIE MÖGLICH zu verwenden, sollten Händler verpflichtet werden […].«

»Im Interesse eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts sollte die Nutzung elektronischer Zahlungen […] GEFÖRDERT und ERLEICHTERT werden. Karten und andere elektronische Zahlungsmittel lassen sich vielseitiger […] nutzen; sie ermöglichen es somit, die Möglichkeiten des Binnenmarkts und des elektronischen Handels auszuschöpfen, und stellen gleichzeitig auch für Händler potenziell sichere Zahlungsmittel dar. Kartengebundene Zahlungsvorgänge anstelle von Bargeldzahlungen könnten daher Vorteile für Händler und Verbraucher bringen […] und gleichzeitig fairen Wettbewerb, INNOVATIONEN und den MARKTEINTRITT NEUER ANBIETER fördern.«

Die Regierung in Rumänien versuchte zuerst, die neue Obergrenze per Notverordnung einzuführen, anstatt das Parlament abstimmen zu lassen. Der Kampf gegen Steuerbetrug wurde als Motivation für die Regelung angeführt.

Ende 2023 scheiterte ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung der geltenden Bargeldgrenzen. Aktuell gilt im Einzelhandel ein Bargeldverbot ab 10.000 RON (circa 2000 Euro).

Slowakei

Das Gesetz 394/2012 brachte für Läden und Geschäfte ein Bargeldverbot ab 5000 Euro mit sich. Diese Grenze galt ab dem 1. Januar 2013. Ziel soll die »Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung durch das Verbot von Barzahlungen« sein. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können eine Strafe in Höhe von bis zu 150.000 Euro nach sich ziehen. Mit dem Gesetz vom 23. Mai 2023 steigt die Barzahlungsgrenze am 1. Juli auf 15.000 Euro. Das ist ein starkes Zeichen gegen die Politik der Europäischen Union. Das EU-Parlament hatte sich jüngst für eine allgemeine Obergrenze von 7000 Euro ausgesprochen.

Slowenien

Seit Frühjahr 2014 gilt eine Bargeldobergrenze in Höhe von 5000 Euro. Einem Medienbericht zufolge ist das beschlossen worden, um Geldwäsche und Schattenwirtschaft einzudämmen. Zuvor war es möglich gewesen, Waren bis zu 15.000 Euro in bar zu begleichen. Diese Grenze galt laut Auskunft des slowenischen Finanzministeriums seit 2007.

Spanien

Das Gesetz 7/2012 vom 29. Oktober 2012 über die Verhinderung von Steuerbetrug verordnete in Artikel 7: Es ist verboten, Käufe in Höhe von 2500 Euro oder mehr in bar abzuwickeln. Diese Regel galt seit dem 19. November 2012. Durch das Gesetz 11/2021 ist seit dem 11. Juli 2021 eine Bargeldobergrenze in Höhe von 1000 Euro in Kraft. Es gibt aber auch andere Neuigkeiten: Am 28. Mai 2022 wurde der Einzelhandel zur Akzeptanz von Bargeld verpflichtet.

Tschechien

Ein Bargeldverbot ab ca. 10.600 EUR (270.000 CZK) ist in Kraft. Zuvor war durch ein Anti-Geldwäsche-Gesetz zum 1. Juli 2004 eine Obergrenze von 15.000 Euro eingeführt worden.

Ungarn

Zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen gilt seit dem 01.01.2013 die Regel, dass Käufe ab ca. 4260 EUR (1.500.000 HUF) bargeldlos und rückverfolgbar abzuwickeln sind. Die Regierung verfolgt aber das Ziel, die Bargeldobergrenze auf Privatpersonen auszudehnen.

Zypern

2017 geriet das Finanzministerium mit dem Plan, ein generelles Barzahlungsverbot von 10.000 EUR einzuführen, in die Presse. Ein Beamter des Ministeriums begründete das Vorhaben wie folgt:

»Wenn wir das nicht tun, setzen wir uns der – wenn auch unbegründeten – Behauptung aus, dass Zypern ein Zentrum der Geldwäsche bleibt.«

Das Erfordernis, die Obergrenze einzuführen, soll aus der »EU-Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung« hervorgehen. Dort wird die Identifikation des Käufers ab einem Handel in Höhe von 10.000 Euro gefordert.

In 2018 wurde dann eine Obergrenze in Zypern eingeführt, aber nur für bestimmte Waren, und zwar für solche, bei denen die EU zumindest in einigen Fällen Anti-Geldwäsche-Maßnahmen fordert (Fahrzeuge, Edelsteine und Metalle, Kunstwerke und Antiquitäten).

Was kann man tun?

Wenn Sie mit der Entwicklung hin in eine bargeldlose Welt nicht einverstanden sind, haben Sie einige Möglichkeiten, Widerstand zu leisten: Zahlen Sie in den Geschäften so oft als möglich mit Bargeld. Sprechen Sie mit anderen Menschen, legen Sie ein Wort für Bargeld ein. Wir haben einen Flyer zur Aufklärung produziert. Verteilen Sie ihn. Eine kleine Menge bekommen Sie kostenfrei, eine größere gegen Übernahme der Druckkosten. Mehr Informationen zum Flyer finden Sie hier.

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6 Kommentare

  1. Und Deutschland?

    Antworten
  2. Österreich?, Schweiz?

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  3. Geschäfte müssen digitales Zahlen ermöglichen ab Juli. Bezahlen nur mit Bargeld darf dann kein Geschäft mehr in Belgien verlangen. Quelle: https://brf.be/national/1583430/#
    Dasselbe seit Juli in Italien. 30 Euro Strafe bei Nichtannahme: https://www.repubblica.it/economia/2022/07/15/news/rifiuta_il_pos_per_20_euro_di_gelato_arriva_la_prima_multa-357947034/?ref=RHTP-VS-I330891680-P16-S2-T1

    In Spanien dagegen gilt seit dem 28. Mai 2022 eine strikte Annahmepflicht für Bargeld im Einzelhandel. Laut Umfrage sollen 87% der Meinung sein, dass der Staat für die Möglichkeit der Barzahlung garantieren soll. Im Juli 2021 soll die Bargeldobergrenze in Spanien auf 1000 Euro gesunken sein. Die EZB soll dies am 15.03.2022 für unverhältnismäßig befunden haben: https://www.elindependiente.com/economia/2022/05/28/todos-los-comercios-ya-estan-obligados-por-ley-a-aceptar-el-pago-en-efectivo/ https://www.elcomercio.es/sociedad/comercios-negocios-obligados-aceptar-dinero-efectivo-20220601225844-nt.html

    Spanien: Bargeldobergrenze auf 1000 Euro gesunken: https://www.fiscal-impuestos.com/ya-esta-vigor-limitacion-pagos-efectivo-1000-euros-conoce-consecuencias-incumplimiento.html Das Ziel laut Ministerin Montero: „die Rückverfolgbarkeit aller Transaktionen“. https://www.boe.es/buscar/doc.php?id=CE-D-2020-279 https://spanien.diplo.de/blob/1762532/0b876b3f3ce1ae88f9e79c8531091979/barmittelanmeldepflicht-in-spanien-data.pdf

    Antworten
  4. Neues aus Polen: https://notesfrompoland.com/2023/06/19/poland-backtracks-on-plans-to-limit-cash-payments/

    Litauen 3000? Rumänien 2000 auf 1000 EUR? https://kreditkarte.net/news/allgemein/027305-barzahlungslimits-in-europa-2023/

    Griechenland 2023: Sozialhilfeempfänger ans digitale Gängelband: https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/griechenland-sozialhilfe/

    Rumänien: https://alba24.ro/noile-plafoane-de-plata-si-incasare-in-numerar-in-ordonata-anti-cash-cum-se-revanseaza-guvernul-ciolacu-fata-de-banci-1004477.html

    Despre: „Plățile în numerar, drastic reduse / Cumpărăturile de la Metro pot fi plătite cash în limita a 2000 de lei / Înainte, plafonul era de 10.000 de lei“
    https://www.reddit.com/r/Romania/comments/16nlfdi/limita_de_2000_de_lei_pentru_pl%C4%83%C8%9Bile_%C3%AEn_numerar_e/
    https://mfinante.gov.ro/static/10/Mfp/transparenta/proiectlegemasurifiscalbugetare_19092023.pdf

    Erster Absatz: „Der Grund dafür war die Notwendigkeit, die Finanzdisziplin zu stärken und Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen, heißt es in der Begründung des Projekts. Eine wichtige Rolle spielten die Empfehlungen der Europäischen Kommission, die Verwendung von Barzahlungen einzuschränken und die Strafen für Personen zu verschärfen, die Barzahlungen über eine bestimmte Höchstgrenze hinaus vornehmen.“ https://economie.hotnews.ro/stiri-finante_banci-26544666-platile-numerar-drastic-reduse-cumparaturile-metro-pot-platite-cash-limita-2000-lei-inainte-plafonul-era-10-000-lei.htm

    „Bareingänge und -auszahlungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen, die den Wert von Lieferungen oder Käufen von Waren oder Dienstleistungen, Dividenden, Abtretungen von Forderungen oder anderen Rechten sowie Eingänge oder Rückzahlungen von Darlehen oder anderen Finanzierungen darstellen, dürfen bis zum 31. Dezember 2024 innerhalb der täglichen Obergrenze von 5.000 Lei an/von einer Person und ab dem 1. Januar 2025 innerhalb von 2.500 Lei erfolgen. Fragmentierte Barzahlungen und -eingänge an/von einer Person für Transaktionen über 5.000 Lei bis zum 31. Dezember 2024 und 2.500 Lei ab dem 1. Januar 2025 sind verboten, so der Entwurf.
    Nicht zuletzt dürfen die Bargeldbeträge in den Kassen der Unternehmen am Ende eines jeden Tages die Obergrenze von 50.000 Lei nicht überschreiten.“

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