EU will europaweites Bargeldverbot ab 10.000 Euro

Am 20. Juli 2021 beherrscht folgende Schlagzeile die Medien: „EU will eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einführen.“ Die Argumentation hierfür ist wie seit vielen Jahren immer die gleiche: Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus. Was sich dahinter verbirgt, welche verborgene Mächte diese Forderungen stetig vorantreiben und welche gravierenden Auswirkungen dies auf unser Bargeld hat, beleuchte ich in diesem Artikel.

Keiner will das Bargeld abschaffen! Bargeldabschaffung ist Verschwörungstheorie. Ein Bargeldverbot will keiner und wird auch nicht kommen. Diese oder ähnliche Aussagen werden uns seit Jahren mantramäßig eingetrichtert. Aber wie ist hierzu die Realität?

Eine Bargeldobergrenze ist bereits ein Bargeldverbot

Wussten Sie, dass eine Bargeldobergrenze bereits einem Bargeldverbot gleichkommt? Ja, Sie haben richtig gelesen. Bei einer Bargeldobergrenze von z.B. 10.000,- € ist es gesetzlich verboten, Waren, Dienstleistungen und Güter ab diesem Betrag bar zu bezahlen. Der Begriff Bargeldobergrenze verschleiert nämlich die wahre Bedeutung des Wortes. Es müsste Bargeldverbot ab 10.000,- € heißen. Aber solch eine klare und ehrliche Ausdrucksweise lässt sich nicht gut verkaufen.

Aber Hand aufs Herz: Wen kümmert es, wenn es verboten ist, Beträge ab 10.000 € bar zu bezahlen? Wann ist das bei Ihnen das letzte Mal vorgekommen? Vermutlich gar nicht oder nur äußerst selten. Also – wo liegt das Problem?

Schaut man hinter die Kulissen und berücksichtigt die Entwicklungen zur Bargeldabschaffung über die Jahre, dann merkt man schnell, dass die Idee einer Bargeldobergrenze nicht neu ist. So begannen die ersten Länder in Europa ab 2004 Bargeldobergrenzen einzuführen. Heute, im Jahre 2021 sind es schon mindestens 14 Länder in Europa, die solche Bargeldobergrenzen eingeführt haben, beispielsweise Belgien 3.000 €, Italien 2.000 €, Spanien 2.500 €, Frankreich 1.000 € und Griechenland sogar nur 500 €. In all diesen Ländern und vielen mehr gibt es also schon heute ein Bargeldverbot ab diesen Grenzen. Griechenland wollte die Bargeldobergrenze im Jahre 2020 sogar schon auf 300 € senken. Dies konnte nur abgewendet werden, weil der 500-Euro-Schein noch gesetzliches Zahlungsmittel ist. Und somit ist eine Bargeldobergrenze unter 500-Euro aktuell rechtlich nur schwer durchzusetzen.

Aber auch hierfür wurden schon Vorbereitungen getroffen. So gibt die EZB seit Ende 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr heraus. Er ist somit zu einem Auslaufmodell geworden. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der 500-Euro-Schein den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels verliert. Dann ist der Weg frei, die Bargeldobergrenze leicht auf 200 € zu senken. Der Wunsch danach ist groß, Griechenland hat diesen bereits geäußert.

Die EU-Kommission folgt offensichtlich auch nicht der Idee, die Bargeldobergrenze auf 10.000 € zu belassen. In ihrem Vorschlag äußert sie, dass Staaten, die ein niedrigeres Limit bereits eingeführt haben, dieses belassen können. Dies spricht Bände!

Bemühungen zur europaweiten Bargeldobergrenze

Auch die Idee einer europaweiten Bargeldobergrenze ist nichts Neues. Im Jahre 2016 hat unser ehemaliger Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble eine Bargeldobergrenze von 5.000 € europaweit gefordert. Mit diesem Versuch ist er jedoch kläglich gescheitert.

So äußerte sich hierzu der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dass eine Beschränkung von Barzahlungen verfassungswidrig ist: »Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie«.

Das Zauberwort für die Durchsetzung von Bargeldgrenzen ist immer die gleiche: Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus etc. Bemerkenswert hierzu ist die Aussage von Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann:

»Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.«

Wir haben schon seit 2004 Länder in Europa, die Bargeldobergrenzen eingeführt haben und es konnte bisher nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass damit dieses Ziel erreicht werden kann. Und trotzdem versucht die EU, solch eine Bargeldobergrenze europaweit einzuführen. Steht hinter den EU-Plänen vielleicht doch ein ganz anderes Ziel?

Um Ihnen hierzu einen weiteren Hinweis zu geben, möchte ich nachfolgend einige Passagen aus einem IWF-Arbeitspapier zitieren. Ich verspreche Ihnen: Das was Sie jetzt lesen werden, werden Sie nicht glauben können:

Die Agenda zur Bargeldabschaffung

»[…] völlige Bargeldlosigkeit sollte phasenweise in Schritten vollzogen werden. Die Abschaffung des Bargeldes könnte auf anfänglich völlig unumstrittenen Schritten basieren, wie große Banknoten abzuschaffen, eine Obergrenze für Bartransaktionen einzuführen und das Registrieren von Bargeldbewegungen über die Grenzen. Weitere Schritte könnten beinhalten, dass man wirtschaftliche Anreize einführt, um Bargeldtransaktionen zu reduzieren, indem man das Eröffnen und Verwenden von Konten, von denen man bargeldlos überweisen kann, vereinfacht und das Finanzsystem weiter computerisiert.«

 

»Es ist vorzuziehen, dass der private Sektor die Bargeldabschaffung betreibt und nicht der staatliche Sektor. […]. Wenn der Staat die Abschaffung des Bargeldes betreibt, erscheint es fragwürdiger und die Leute könnten Einwände dazu haben. […]. Auf jeden Fall sollte der verführerische Versuch, das Bargeld durch ein Dekret abzuschaffen, verhindert werden, wenn man bedenkt, wie sehr die Leute das Bargeld mögen. Eine PR-Kampagne ist notwendig, um irgendwelche Verdachtsmomente bezüglich der Bargeldabschaffung zu beschwichtigen, ganz besonders die Idee, dass die Behörden versuchten, alle Aspekte vom Leben der Leute zu kontrollieren, insbesondere ihren Gebrauch von Geld oder die Idee, dass ihr persönlich Erspartes in Banken gezwungen würde.

 

Die Bargeldabschaffung würde mehr Zugkraft gewinnen, wenn der Prozess auf individuellem Konsumentenwillen und Kostenvorteilen bestehen würde.«

 

»Koordinierte Anstrengung bei der Bargeldabschaffung könnte die positiven Wirkungen verstärken und mögliche Kosten reduzieren. Mindestens auf der Ebene der führenden Länder und der führenden Währungen sollten Behörden ihre Bargeldabschaffungsanstrengungen koordinieren. Solch eine Koordination ist ganz speziell wichtig bei der Entscheidung, größere Banknoten bei allen wichtigen Währungen abzuschaffen, Obergrenzen und andere Restriktionen für Bartransaktionen festzulegen und Meldepflichten für Bartransaktionen oder ihre Besteuerung einzuführen. Innerhalb eines Währungsraumes wäre es sinnvoller, Richtlinien für den ganzen Raum festzulegen statt nur für einzelne Länder. Und schlussendlich ist eine Übereinstimmung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor und eine PR Kampagne über die Vorteile und die Vorgehensweise bei einer graduellen Abschaffung eine unerlässliche Grundvoraussetzung bzw. Schlüsselfunktion für einen Erfolg.«

Sie können nicht glauben was Sie gerade gelesen haben? Dann empfehle ich Ihnen, es direkt auf der Seite der IWF nachzulesen. Hier die Quelle: IWF-Arbeitspapier WP/17/71, Absätze 52, 53 und 56.

Hellseherische Fähigkeiten

Vor kurzem hat mir ein Leser meines Buches „Das Bargeldkomplott“ folgendes Feedback gegeben:

„Herr Stützle, sie haben hellseherische Fähigkeiten. Wie konnten Sie all das wissen, was nach Veröffentlichung Ihres Buches zur Bargeldabschaffung tatsächlich geschehen ist?“

Ich versichere Ihnen, dass ich keine hellseherischen Fähigkeiten habe. Man muss nur die Daten und Fakten recherchieren und zusammentragen. Wie bei einem Puzzle ergibt sich dann ein immer deutlicheres Bild, wenn man kontinuierlich ein Puzzle-Stück nach dem anderen zusammenfügt. Aber den Plan der Bargeldabschaffung so klar und prägnant zu beschreiben, wie es der IWF in seinem Arbeitspapier gemacht hat, hätte ich nicht können.

Was können wir tun?

Es ist mehr als offensichtlich, dass die geplante Bargeldobergrenze von 10.000 Euro nur der erste Schritt sein wird und danach die Grenzen kontinuierlich gesenkt werden. Ich persönlich hätte nicht einmal ein Problem damit, wenn solch eine Bargeldobergrenze eingeführt wird. Aber das Problem ist, dass wir Bürger immer nur Versprechungen, aber nie Garantien erhalten. Eine gesetzliche Garantie für unser Bargeld z.B. im Grundgesetz oder in den EU-Verträgen wird nicht gegeben. Das wird gemieden wie der Teufel das Weihwasser. Sie beruhigen und besänftigen uns und gehen ein Schritt nach dem anderen in Richtung Bargeldabschaffung. Deshalb müssen wir bei solchen Forderungen immer eine Gegenleistung verlangen nach dem Motto: Gerne könnte ihr die Bargeldobergrenze einführen, aber nur wenn ihr uns jetzt Garantien für den Erhalt des Bargeldes gebt.

Auf meiner Aufklärungsplattform www.bargeldverbot.info finden Sie nicht nur weitere Informationen zu diesem Thema, sondern auch insgesamt 15 Lösungen zum Erhalt des Bargeldes aufgezeigt, die Sie nutzen können. Machen Sie mit? Für unsere Freiheit!

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Mehr als 100 Grafiken ermöglichen es auch Laien, die komplexen Zusammenhänge leicht zu verstehen. Dabei folgt Hansjörg Stützle seinem Anspruch, nicht nur aufzuklären, sondern auch Lösungen aufzuzeigen. So beleuchtet er die Bargeldabschaffung auch aus dem Blickwinkel der morphischen Felder. Dieser Perspektivenwechsel schafft Raum für Hoffnung und bietet jedem Einzelnen die Chance, ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Lösung zu sein.

1 Kommentar

  1. Bitcoins sind das viel größere Übel.

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