Kategorie: Fachartikel

EU-Hilfe für die Finanzindustrie: Die Kommission gibt bargeldlos bezahlen als Marschrichtung vor

Mit folgenreichen Verordnungen bringt die EU-Kommission Bargeld in Bedrängnis: Das gesetzliche Zahlungsmittel wird verteuert, bargeldlos bezahlen maximal billig und komfortabel gemacht. So geht die Nutzung von Bargeld zurück und seine Akzeptanz bei den Händlern sinkt. Am Ziel erwartet uns die Bargeldabschaffung und eine totalitäre Gesellschaft.​

Mit der Münzgeldprüfverordnung ist die Abschaffung des Kleingelds nur eine Frage der Zeit

Anfang Januar 2020 berichtet die ARD über den Plan der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen, bei den Preisen im Handel einheitliche Rundungsregeln zu erlassen mit dem Ziel, »Ein- und Zwei-Cent-Münzen abzuschaffen«.

https://www.tagesschau.de/ausland/eu-cent-muenzen-101.html

Diese Ankündigung kam nicht von ungefähr. Noch im Jahr 2013 brachte Währungskommissar Olli Rehn, ein Finne, diese Idee ins Gespräch. Durch den Verzicht auf die Münzen könnten Kosten für die Prägung eingespart werden. Mit seinem Vorhaben widersprach Rehn direkt einer 3 Jahre zuvor von ihm selbst unterzeichneten Empfehlung der EU-Kommission, der zufolge die Mitgliedstaaten keine Rundungsregeln neu einführen sollten. In seinem Heimatland Finnland waren noch nie in großem Umfang 1- und 2-Cent-Münzen im Umlauf. Dort wurden und werden die Preise im Handel gerundet.

https://www.t-online.de/finanzen/boerse/news/id_63385688/abschaffung-kleiner-cent-muenzen-eu-kommission-stellt-plaene-vor.html

Die Kommission will die zwei kleinsten Einheiten des Bargelds abschaffen und spricht im Zusammenhang mit ihrem Vorhaben mittlerweile von Bürokratieabbau. Die ganze Sache hat aber eine Vorgeschichte, die uns hellhörig werden lassen sollte:

»Bereits seit 2016 läuft deshalb im rheinischen Kleve […] ein Praxis-Test, bei dem die Geschäfte auf fünf Cent runden. Ausschlaggebend dafür war, dass die Händler bei der Bank vor Ort für eine Rolle mit 50 Eincentstücken 50 Cent Gebühren zahlen sollten.«

Quelle: https://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Panorama-Ursula-von-der-Leyen-Glueckscent-Bargeld-Krypto-Cent-abschaffen-EU-Kommission-24935035.html

Ursache dieser hohen Gebühren ist die Münzgeldprüfverordnung der EU-Kommission aus dem Jahre 2010. Seit dem 1. Januar 2015 müssen Banken in Deutschland jede bei ihr eingezahlte Münze auf ihre Echtheit hin prüfen. Oder, nicht zuletzt wegen der hohen Kosten für ein Münzprüfgerät, prüfen LASSEN. So fährt eine Menge Kleingeld durch die Gegend, um irgendwo untersucht zu werden. Die Kosten dafür trägt der Handel, denn er zahlt viel Kleingeld ein und die Bank gibt ihre Unkosten in Form von Gebühren an ihn weiter. Kein Wunder, wenn da viele Ladenbesitzer eine Abneigung gegenüber den 1- und 2-Cent-Münzen entwickeln. Bei Gebühren von 1 Cent pro Münze für die Einzahlung können sie das Kleingeld aus der Kasse auch gleich in den Abfalleimer werfen.

Hier ein paar eindrückliche Berichte, wie der Bürger von diesen Gebühren überrascht wurde:

https://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/bei-geld-einzahlung-fuenf-euro-gebuehr-fuer-bare-muenze-id20045087.html?nojs=true

https://www.brigitte.de/aktuell/gesellschaft/sparkasse-verlangt-gebuehren-bei-muenz-einzahlungen-10895678.html

Aber gab es denn überhaupt ein großes Problem durch Münzgeldfälschung? Tatsächlich hatte sich damals noch niemand die Mühe gemacht, die 1- bis 20-Cent-Münzen zu fälschen. Und bei den großen 50-Cent-, 1-Euro- und 2-Euro-Münzen lag der Schaden in Deutschland vor Einführung der Regelung 2015 bei unter 100.000 Euro im Jahr. Im Jahr 2019 ist der Verlust mit knapp 80.000 Euro kaum geringer als früher. Nicht das Kleingeld – für Kinder ein gutes Lernmittel für den Umgang mit Geld! –, sondern die Münzprüfverordnung sollte der Geschichte angehören.

Auf dem Weg in die Bargeldabschaffung: Die EU liefert den Bürger der Finanzindustrie aus

Die EC-Kartenzahlung war für den Kunden immer kostenlos, weil die Banken dem Handel untersagten, Gebühren von ihm zu nehmen, wenn er bargeldlos bezahlen wollte. So war es für den Einkaufenden überhaupt attraktiv, die Karte zu benutzen. Die Kosten für den Bezahlvorgang trug der Händler. Mit der Verordnung über Interbankenentgelte bestimmte die EU-Kommission 2015, dass die Banken vom Handel für EC-Kartenzahlungen nur noch maximal 0,2% Gebühren auf die Summe erheben dürfen, die bargeldlos bezahlt wird. Davon versprach sich die EU, dass der Handel auch bei kleinen Beträgen die bargeldlose Bezahlung akzeptiert. Und das scheint ihr auch gelungen zu sein. Hier einige Zitate aus der Verordnung, die aufzeigen, was die Kommission beabsichtigte (ich hebe einige Stellen durch Großbuchstaben hervor):

»Zum Schutz der Verbraucher und zur Wahrung der Möglichkeit für die Verbraucher, Zahlungskarten SO OFT WIE MÖGLICH zu verwenden, sollten Händler verpflichtet werden […].«

»Im Interesse eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts sollte die Nutzung elektronischer Zahlungen […] GEFÖRDERT und ERLEICHTERT werden. Karten und andere elektronische Zahlungsmittel lassen sich vielseitiger […] nutzen; sie ermöglichen es somit, die Möglichkeiten des Binnenmarkts und des elektronischen Handels auszuschöpfen, und stellen gleichzeitig auch für Händler potenziell sichere Zahlungsmittel dar. Kartengebundene Zahlungsvorgänge anstelle von Bargeldzahlungen könnten daher Vorteile für Händler und Verbraucher bringen […] und gleichzeitig fairen Wettbewerb, INNOVATIONEN und den MARKTEINTRITT NEUER ANBIETER fördern.«

Die Kommission will also nicht nur den Bürger vom Bargeld weglenken und die schleichende Bargeldabschaffung befördern, nein, sie kümmert sich sogar darum, dass es mehr Neugründungen von Unternehmen im Bereich »elektronisch und bargeldlos bezahlen« gibt. Beides kommt nochmal ganz stark im folgenden Zitat zum Ausdruck:

»Da die Abwicklungskosten einen erheblichen Teil der Gesamtkosten für die Kartenakzeptanz darstellen, ist es wichtig, diesen Teil der Wertschöpfungskette für einen echten Wettbewerb zu öffnen.«

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOL_2015_123_R_0001

Konkurrenz senkt die Preise und sorgt für Innovationen, die den bargeldlosen Zahlungsvorgang weiter verschlanken und günstiger machen können. Die Kommission gibt also die Marschrichtung vor: Das Bargeld soll abgeschafft werden, bargeldlos bezahlen gehört die Zukunft.

Vom Schuldner zum Dienstleister: wie die Bank die Möglichkeit bekam, Bargeld mit einer Gebühr zu belegen

2019 entschied der Bundesgerichtshof über eine Klage auf Unterlassung von Gebühren für die Barein- und -auszahlung am Bankschalter. Die Richter stellten fest, dass der Kläger bis zum Jahr 2009 mit seinem Begehren Erfolg gehabt hätte. Denn das Bankguthaben auf dem Girokonto ist früher einmal nichts anderes gewesen als ein Darlehen des Kontoinhabers für die Bank, der Schuldnerin des geliehenen Geldes. Mit dieser war der Bürger damals noch in gewisser Weise auf Augenhöhe. Doch dann wurde die EU-Zahlungsdiensterichtlinie von 2007 umgesetzt. Seither wird die Barein- und -auszahlung als freundliche Dienstleistung der Bank aufgefasst und darf mit einer Gebühr belegt werden.

Zu guter Letzt: Die EU belegt die bargeldlose Zahlung mit einem Diskriminierungsverbot

Kurz nachdem die Verordnung über Interbankenentgelte verabschiedet war, mit der unter anderem die vom Handel zu tragenden Bezahlgebühren für die EC-Karte gedrosselt wurden, bestimmte die Kommission in der Richtlinie 2015/2366, dass der Händler keine Gebühr mehr für die Überweisung und die bargeldlose Kartenzahlung erheben darf. Von dieser Neuerung dürften dann besonders die großen Kreditkartenkonzerne profitiert haben, weil für die bargeldlose Zahlung mit ihren Karten häufig ein Aufschlag verlangt wurde.

Eine klare Regelung, nach der Bargeld nicht mit einer Gebühr belastet werden darf, fehlt allerdings bis heute. Nach Meinung nicht weniger Juristen schließt seine Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel die Belastung durch eine Gebühr aus; doch gibt es keine verbindliche Definition des Begriffs »Gesetzliches Zahlungsmittel«.

Während das Verbot einer Gebührenerhebung für die bargeldlose Zahlung (Surcharging-Verbot genannt) – vom Bundestag mit dem neuen Paragrafen 270a BGB umgesetzt – durch Abmahnvereine auf dem Weg der Verbandsklage durchgesetzt wird, muss sich der Bürger damit zurechtfinden, dass für das kostenlose bare Zahlungsmittel – das ihm einen geschützten Raum vor fremden Instanzen wie den Banken oder dem Staat bietet und ihm echte Kontrolle über seine persönlichen Finanzen ermöglicht – der gesetzliche Schutz mit Paragraf 312a Absatz 4 BGB gerade einmal so weit reicht, dass seine Euro-Geldscheine und -Münzen  schon dann abgelehnt werden können, wenn eine andere »gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit besteht«. Offenbar müssen nämlich auch Kartenzahlung und Banküberweisung als unentgeltlich angesehen werden, solange der Händler, der auf diesem Weg bezahlt werden will, kein Entgelt dafür verlangt. Und das, obwohl der Kunde zur Nutzung dieser Zahlungssysteme Gebühren an eine Bank entrichtet.

Ein klar ausformuliertes Verbot, dass Bargeld nicht mit einer Gebühr belegt werden darf, damit der Bürger sich nicht auf eine rabattierte bargeldlose Kartenzahlung verweisen lassen muss, ist bisher zu vermissen und sollte von der Politik gemeinsam mit einer Annahmepflicht für Bargeld im Einzelhandel eingeführt werden.

Durch die EU-Richtlinie von 2015 haben wir eine Situation, in der ein Händler, der die bargeldlose Zahlung ermöglicht, seine Kosten für die Transaktionsgebühren der Banken und Kreditkartenkonzerne zwingend in die Produkte einpreisen muss, die er verkauft. Das bedeutet, dass Barzahler in einem Geschäft, das auch die Kartenzahlung anbietet, nie mehr darum herumkommen, die Finanzindustrie mitzufinanzieren.

Die Bäckereikette Kamps gehört nicht zu den Geschäften, die seit neuem nur mehr ausschließlich die bargeldlose Zahlung annehmen. Sie versucht aber den Kunden dazu zu animieren, nur mehr bargeldlos zu zahlen: Am 29. Juni 2020 kündigte die Kette an, von Barzahlern fortan andere Preise als von Kartenzahlern zu verlangen: Wer bargeldlos zahlt, spart 3% auf den ausgewiesenen Verkaufspreis. Diese Praxis bedeutet für den bar zahlenden Kunden die Belastung durch eine Gebühr, denn Rabatt auf das eine ist letztlich dasselbe wie Gebühr auf das andere.

Die bargeldlose Gesellschaft verhindern, das Bargeld erhalten!

In der Zusammenschau wird deutlich, wie die EU-Kommission und der nationale Gesetzgeber sich der Finanzwirtschaft andienen. Doch es liegt an uns, ob wir diesen Weg mitgehen wollen, der in der Bargeldabschaffung mündet. Wenn Ihnen das Bargeld und der Erhalt der Freiheit in der Gesellschaft ebenso am Herzen liegen, dann nutzen Sie bei jedem Einkauf die Gelegenheit, von Ihrer Freiheit Gebrauch zu machen und bar statt bargeldlos zu zahlen! Mit dem Buch »Das Bargeldkomplott« gibt es bereits ein gutes Werkzeug, Ihre Mitmenschen aufzuklären. Hier auf der Plattform Bargeldverbot.info finden Sie darüber hinaus ermutigende Worte und viele Hinweise auf praktische Möglichkeiten, sich für den Erhalt des Bargelds einzusetzen und ein Bargeldverbot zu verhindern.

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Dieses düstere Bild verdichtet sich immer mehr bei Wissenschaftlern und auch in den Medien – das Bild einer unfreien, fremdbestimmten und ferngesteuerten Gesellschaft. Der Autor entlarvt in seinem Buch detailliert die Hintergründe der schleichenden, aber keineswegs zufälligen Abschaffung des Bargelds und skizziert deren verheerende Folgen.

Mehr als 100 Grafiken ermöglichen es auch Laien, die komplexen Zusammenhänge leicht zu verstehen. Dabei folgt Hansjörg Stützle seinem Anspruch, nicht nur aufzuklären, sondern auch Lösungen aufzuzeigen. So beleuchtet er die Bargeldabschaffung auch aus dem Blickwinkel der morphischen Felder. Dieser Perspektivenwechsel schafft Raum für Hoffnung und bietet jedem Einzelnen die Chance, ein wichtiger und unverzichtbarer Teil der Lösung zu sein.

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  1. Wenn der digitale Euro kommt, könnten Ihnen die Banken kein Bargeld mehr ausbezahlen wollen | - […] 3) Giralgeld wird von der Finanzbranche subventioniert und mittels staatlicher Hilfe maximal billig gemacht. […]

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